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W13 Antrag zu einer sozial gerechten und umweltfreundlichen Ernährungsreform

8.10.2021

Der menschengemachte Klimawandel ist die neue Lebensrealität des 21. Jahrhunderts und mit seinen nahezu alle Bereiche unseres Lebens betreffenden Facetten ist er zudem die wahrscheinlich drängendste soziale Frage unserer Zeit. Einer der wichtigsten sozialen Aspekte des Klimawandels ist die Frage nach unserer eigenen Ernährung, mit der wir uns im Kampf gegen den Klimawandel zwangsläufig beschäftigen müssen. In Zahlen: 83% der weltweiten Agrarflächen werden für die Nutztierhaltung selbst oder zur Ernährung der Tiere gebraucht, dadurch trägt jene massiv zur Abholzung von Wäldern bei. Ein großer Anteil aller menschengemachten Treibhausgase stammen aus der Fleischindustrie. Dabei verschlingt die industrielle Viehzucht mehr Wasser und Nahrungsmittel, als die Menschheit selbst konsumiert. Daraus resultiert, dass die Viehzucht deutlich mehr Kalorien verbraucht, als sie am Ende für den menschlichen Verzehr bereitstellt.

Darüber hinaus stellt der Fleischkonsum eine Gefahr für die Wirksamkeit von Antibiotika.  50% der deutschen Antibiotika werden in der Nutztierhaltung eingesetzt, diese gelangen u.a. in unsere Nahrung sowie potenziell in die Umwelt. Außerdem führt der hohe Einsatz zu Antibiotikaresistenzen. Die Nutztierhaltung führt so zu einer großen Gefahr von Pandemien, Zoonosen und multiresistenten Keimen. 

Nach Schätzungen könnte man bis zu 3,5 Milliarden Menschen mehr ernähren, wenn man die an Nutztiere verfütterte Nahrung für Menschen benutzten würde. Es ist klar, dass wir den jetzigen weltweiten Konsum von tierischen Produkten nicht im jetzigen Maß aufrechterhalten können und dürfen. Andererseits ist es offensichtlich, dass in einigen Gegenden der Erde eine Nahrungsmittelversorgung nicht ohne tierische Produkte möglich ist, viele Menschen sich eine vegane Ernährung schlichtweg nicht leisten können oder keinen ausreichenden Zugriff auf Informationen haben. Auch wollen wir niemanden tierischen Konsum verbieten, sondern dessen Kosten widerspiegeln. Eine Ernährungsreform, die ökologisch bzw. klimaneutral ausgerichtet ist und sozial gerecht umgesetzt wird, ist notwendig.

Hierzu brauchen wir eine Reform des Landwirtschaftssektors. Sowohl national als auch international. Die EU hat mit ihrem größten Haushaltsposten der Landwirtschaftssubventionen innerhalb Europas einen starken Hebel, aber auch mit ihrer Marktmacht international. Eine Reform der Subventionen sowie starke Lieferkettengesetze müssen hier Teil der Antworten sein.

Neben dem angebotsseitigen institutionellen Rahmen der Lebensmittelerzeugung gibt es aber bisher auch keine Steuerung über die Nachfrageseite. Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) ist bisher die einzige Steuer, die Konsument*innen auf alle Lebensmittel direkt bezahlen. Sie ist eine Gemeinschaftssteuer, die auf inländische Dienstleistungen und Waren anfällt. In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: Den Regelsteuersatz von 19 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ermäßigt sich die Steuer auf 7 % unter anderem bei Fleisch, Fisch, Milch und Milcherzeugnissen, Eiern, Gemüse, Obst, Leitungswasser und Backwaren. Der Gesetzgeber wollte dadurch insbesondere Lebensmittel, die zu den Grundnahrungsmitteln gehören, bevorzugt behandeln. Diese Einteilung jedoch führt zu ökologisch fragwürdigen Ergebnissen: Während z.B. Kuhmilch mit 7 % besteuert wird, wird pflanzliche Milch mit 19 % besteuert. Insgesamt gibt es im jetzigen Umsatzsteuersystem einen Flickenteppich für die Erhebung auf Lebensmittel: Ein Apfel 7%, Apfelsaft 19%. Für uns als jungsozialistischer Verband ist aber klar, dass wir nicht allein höhere Steuern auf Lebensmittel erheben wollen. Wir wollen eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Umsatzsteuer auf alle Lebensmittel. Gleichzeitig wollen wir durch einen sozial ausgeglichenen CO2-Preis den ökologischen Preis von Nahrung berücksichtigen.

Die Jusos setzen sich für eine umfassende Reform der Lebensmittelproduktion hinzu einem klimaneutralen, ökologisch gesunden und sozial gerechten System ein:

Wir fordern daher:

  1. Die Mehrwertsteuer für alle Lebensmittel auf 7% zu setzen. Vergünstigungen, die dadurch für ungesunde wie z.B. alkoholische oder gezuckerte Lebensmittel eintreten, wollen wir gegebenenfalls durch Alkohol- oder Zuckersteuer sozial verträglich ausgleichen. Falls notwendig werden wir dies auch auf EU Ebene durchsetzen.
  2. Ein konsequenter CO2-Preis für alle Lebensmittel, der mit einer Rückzahlung an die Konsument*innen sozial ausgeglichen wird.
  3. Konsequente Durchsetzung von Tierschutz- und Umweltstandards in der Lebensmittelproduktion in Deutschland, aber auch entlang der gesamten Lieferkette.Dies bewirkt ein direktes Importverbot von Lebensmitteln, die auf illegal gerodeten Regenwaldflächen produziert wurden.
  4. Reform der EU Subventionen für die Landwirtschaft: Subvention nach ökologischen Richtlinien und nicht wie bisher nach Fläche. Besonders soll der Umstieg zu CO2 armen Produkten gefördert werden. Keine Subvention von Exportprodukten.
  5. Innerdeutsche Förderprogramme zum Umstieg auf tierfreundliche Haltung und die Subventionierung von Zertifizierungsprozessen. Langfristig dieses Programm auf EU Ebene auszuweiten.
  6. Einführung einer Flächenquote, um die Zahl der Tiere und vor allem die Menge der Gülle in der Fläche zu begrenzen.
  7. Die Gesundheits- und Landwirtschaftsministerien von Bund und Ländern dazu auf, Materialien zu alternativen Ernährungsformen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollen vegane und vegetarische Lebensmittel als solche auch verpflichtend gekennzeichnet werden, um den Konsument*innen eine alternative Ernährung zu erleichtern.
  8. Die Kultusministerkonferenz dazu auf ein Konzept zu entwickeln, wie umweltrelevante, gesundheitliche und ethische Aspekte der Ernährung möglichst flächendeckend in die schulische Bildung integriert werden können. Mögliche Instrumente wären hier der Ausbau des Faches Ernährungslehre oder die Integration der Inhalte in Fächer wie Biologie, Geographie und Ethik/ Religionslehre/ Philosophie.

    W12 Fast-Fashion-Zertifikat

    7.09.2021

    Wir fordern, dass Deutschland, in Unabhängigkeit der EU, ein „Fast-Fashion-Zertifikat“ einführt.

    Dieses soll den KonsumentInnen ermöglichen, „Fast Fashion“ zu erkennen und nachhaltiger leben zu können.

    W11 Jet-Maut und Business-Steuer: Für eine gerechte Besteuerung des Flugverkehrs

    7.09.2021

    Die Jusos NRW fordern:

    • Die Wohlhabenden müssen wir im Flugverkehr stärker als andere zur Kasse bitten: Die ohnehin schon teureren Business und First Class-Flüge sollten mit einer zusätzlichen Luxussteuer belegt werden, die den Preis dieser Reiseform deutlich verteuert. Diese Luxussteuer sollte unabhängig davon gelten, ob es sich um geschäftliche oder private Reisen handelt. Sie ist auch dadurch gerechtfertigt, dass Business Class-Flieger*innen mehr Platz beanspruchen als Economy-Class-Flieger*innen und damit einen größeren Anteil an den Flugemissionen haben. Die Luxussteuer sollte als europäische Initiative in der gesamten EU eingeführt und die Einnahmen dem EU-Haushalt zugeführt werden. Damit könnten Wettbewerbsverzerrungen und Ausweichbewegungen ins europäische Ausland vermieden werden. Forschung und Entwicklung im Bereich der klimafreundlichen Alternativen sowie die Eindämmung der sozialen Folgen der Klimawende müssen als gemeinsame europäische Herausforderungen angegangen werden und dafür bedarf es einer Stärkung der gemeinsamen finanziellen Mittel.
      Die Abgabe sollte empfindlich genug sein, um eine Steuerungswirkung zu entfalten und könnte z.B. 0,10€ pro Kilometer (pro Business- bzw. First-Class Platz und Strecke) für Langstreckenflüge betragen. Für Kurzstreckenflüge unter 2000 Kilometern könnte ein Festbetrag von 180€ pro Strecke veranschlagt werden.
    • Es sollte darauf geachtet werden, dass die Besteuerung von First Class-Flügen nicht zu Ausweicheffekten auf private Flugzeuge führt. Zusätzlich braucht es deshalb eine höhere Besteuerung von Privatjets, die bspw. durch eine Gebühr für die Nutzung von europäischen Landeplätzen oder einer “Jet-Maut” in Form einer Vignette für die Nutzung des europäischen Luftraums umgesetzt werden kann.

      W9 CO2-Preis anheben und umweltschädliche Subventionen abbauen!

      7.09.2021

      Die Jusos setzen sich dafür ein, dass der CO2-Preis schnellstmöglich angehoben und umweltschädliche Subventionen abgebaut werden. Konkret sollen folgende Subventionen zeitnah entfallen:

      • Energiesteuerbefreiung auf Kerosin.
      • Die Mehrwertsteuerbefreiung auf internationale Flüge.
      • Die Energiesteuervergünstigung für Diesel.
      • Die Steuervorteile für Dienstwagen, die Hybridfahrzeuge sind oder die EU-Grenzwerte für den Ausstoß von CO2 (aktuell 95g/km) nicht einhalten

      „Der Kostensatz für CO2-Emissionen stieg aufgrund der im Zeitablauf steigenden Schäden und der Inflationsanpassung von 180 Euro/Tonne im Jahr 2016 auf 195 Euro/Tonne im Jahr 2020. Werden die Nutzen heutiger und zukünftiger Generationen gleichgewichtet, ergibt sich durch die dann stärker berücksichtigten zukünftigen Schäden sogar ein Kostensatz von 680 Euro/Tonne für das Jahr 2020.“ [1]

      Auf dem Bundesparteitag der SPD 2019 in Berlin wurde beim Antrag „Wir bauen unser Land um: sozial, ökologisch, demokratisch, gerecht. Wieviel Klimaschutz soll die Sozialdemokratie wagen und welche Rolle hat die Sozialdemokratie in unserem Land bei der Bewältigung dieser Menschheitsaufgabe?“ Folgendes beschlossen:

      „Wir wollen schrittweise zu einer Internalisierung externer Kosten kommen, um den Marktmechanismus zu verbessern und die ökologischen und sozialen Folgen nicht auf Dritte abzuwälzen. Die Preise müssen die ökologische und soziale Wahrheit sagen. Wir wollen einen sozial gerechten und wirksamen CO2-Preis, in Verbindung mit einem umfassenden breit wirksamen sozialen Ausgleich. Auch wollen wir Zug um Zug die ökologisch schädlichen Subventionen abbauen.“ [3]

      Die Studie „Zehn klimaschädliche Subventionen im Fokus. Wie ein Subventionsabbau den Klimaschutz voranbringt und den Bundeshaushalt entlastet.“, welche im November 2020 vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft veröffentlicht wurde, zeigt die Notwendigkeit zum schnellen Agieren auf. Demnach können durch die Streichung der zehn bereits genannten Subventionen jährlich bis zu 46 Milliarden Euro und knapp 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden3. Das Umweltbundesamt schrieb 2017, dass der Vergleich der Jahre 2006, 2008, 2010 und 2012 zeigt, dass es in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab. Die Gesamtsumme der umweltschädlichen Subventionen bleibt weiterhin auf einem hohen Niveau und ein systematischer Abbau ist in Deutschland nicht zu erkennen. Zudem schrieb das Umweltbundesamt, „Weshalb der Abbau umweltschädlicher Subventionen notwendig ist“:

      „Die umweltschädlichen Subventionen beliefen sich in Deutschland im Jahr 2012 auf über 57 Milliarden Euro. Berücksichtigt sind dabei nur die wichtigsten Subventionen des Bundes, während Förderprogramme aus Landes- und kommunaler Ebene weitestgehend unberücksichtigt bleiben. In einigen Fällen ist es außerdem nicht möglich, den umweltschädlichen Anteil der Subventionen zu quantifizieren. Die Summe von 57 Milliarden Euro stellt somit lediglich eine Untergrenze der umweltschädlichen Subventionen dar.“ [4]

      In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland größter CO2-Emittent in Europa und sechstgrößter CO2-Emittent weltweit ist, ist eine Reduktion von umweltschädlichen Subventionen und CO2-Emissionen enorm wichtig. Zwei Gutachten des Wirtschafts- und Umweltministeriums belegen, dass Deutschland mit dem Klimapaket nicht mal seine selbstgesetzten Klimaziele bis 2030 erreichen wird. Es ist dringend erforderlich, dass wir schnellstmöglich handeln. [5]

      „Diese Beispiele zeigen die signifikante Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Es ist wichtig, diese oft übersehenen Kosten sichtbar zu machen: Denn die verursachten Gesundheits- und Umweltschäden sind real, für unsere heutige Gesellschaft, für unsere Kinder und Enkel, aber auch für Menschen in anderen Teilen der Welt. Gerade auch in der Diskussion um die Verwendung von Corona-Aufbauhilfen sollten wir sicherstellen, dass die öffentlichen Gelder nur für umweltgerechte Projekte und den Übergang zu einer klima- und umweltverträglichen Wirtschaft verwendet werden.“ – Dirk Messner, Chef des Umweltbundesamts. [6]

       

      [1] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/konsequenter-umweltschutz-spart-der-gesellschaft

      [2] https://indieneuezeit.spd.de/fileadmin/pv/Dokumente/BPT2019/Beschluesse/B6_Wir_bauen_unser_Land_um_sozial__oekologisch__demokratisch__gerecht.pdf, S. 20 u. 21

      [3] https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/2020-11-11_greenpeace-studie_10_klimaschaedliche_subventionen_im_fokus.pdf

      [4] https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umweltschaedliche-subventionen

      [5] https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/klimapaket-der-bundesregierung-verfehlt-ziele-ministerien-gutachten-a-e1c80079-7bc7-4521-b05f-3382695cf101

      [6] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/konsequenter-umweltschutz-spart-der-gesellschaft

      W8 Kohleausstieg bis 2030!

      7.09.2021

      Die Jusos setzen sich für einen Kohleausstieg bis 2030 ein.

      Der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen (SRU) errechnete Anfang 2020 in seinem Umweltgutachten das deutsche CO₂-Budget für unterschiedliche Szenarien. Um das 1,5-Grad-Ziel noch einhalten zu können, darf Deutschland maximal 4,2 Gigatonnen emittieren. Laut der Studie „Klimaschutz statt Kohleschmutz: Woran es beim Kohleausstieg hakt und was zu tun ist“ verbraucht der Stromsektor bis 2040 etwa 4,4 Gigatonnen Tonnen CO₂, womit Deutschland den 1,5-Grad-Pfad überschreiten würde. Beim 1,75-Grad-Pfad, mit einer Wahrscheinlichkeit diese Grenze zu 50 Prozent einzuhalten, würde der Stromsektor bis 2040 zwei Drittel des gesamten deutschen CO₂-Budgets beanspruchen. Die Studie legt nahe, dass der Kohleausstieg auf 2030 vorgezogen werden muss, damit Deutschland eine Chance hat, die Klimaziele einzuhalten. Demnach weicht der von der Bundesregierung aktuell anvisierte Kohleausstieg in entscheidenden Punkten von den Empfehlungen der Kohlekommission ab. Dadurch werden im Zeitraum 2020 bis 2040 etwa 134 Millionen Tonnen CO₂ zusätzlich ausgestoßen. Dies wird mit der zu späten Abschaltung von Braunkohlekraftwerken und der Inbetriebnahme von Datteln IV begründet. Ein Kohleausstieg im Einklang mit internationalen Klimaschutzzielen müsste bis zum Jahr 2030 erfolgen. Die Emissionen könnten in diesem Fall um 1,8 Milliarden Tonnen CO₂ niedriger sein und so könnten die Pariser Klimaziele eingehalten werden. (vgl. Oei et al. 2020: 19).

       

      Quelle:

      https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/kohle/kohle_ausstieg_diw-studie.pdf

      W7 Schottergärten sind tot – es lebe die Blumenwiese!

      6.09.2021

      Die Jusos setzen sich für ein Verbot von Schottergärten ein.

      Die Lage ist dramatisch. Das aktuelle Artensterben übertrifft das Massensterben am Ende der Kreidezeit.  Jede*r Einzelne muss in die Pflicht genommen werden, etwas für die Artenvielfalt zu tun.  Hierbei können Gärten einen Beitrag leisten, während Schottergärten das Gegenteil bewirken. Sie bieten keinen Lebensraum für Tiere und Insekten, speichern kein Wasser und kühlen die Umgebung nicht ab. Zudem wird der Schotter oft aus nicht-regionalen Quellen bezogen.

      W6 Moore renaturieren, Torfabbau sowie Torfprodukte verbieten.

      6.09.2021

      Die Jusos setzen sich dafür ein, dass alle Moore in Deutschland schnellstmöglich renaturiert und der Abbau von Torf sowie allen nicht zwingend notwendigen Torfprodukten verboten werden.

      Moore sind nasse Landschaften mit einem Torfboden, der weitgehend aus Kohlenstoff besteht. Nasse Moore beeinflussen die Bilanz der Treibhausgase auf zwei Weisen: Sie binden Kohlenstoffe und stoßen Methan aus. Langfristig ist der klimatische Effekt der Kohlenstoffaufnahme wichtiger als der des Methan-Ausstoßes. Denn Methan wird mit einer Verweildauer von zwölf Jahren in der Atmosphäre vergleichsweise schnell abgebaut. Wird ein Moor entwässert, dringt Sauerstoff in den Torf ein. Dadurch wird der Ausstoß von Methan gestoppt und stattdessen Kohlenstoff und Lachgas in die Atmosphäre abgegeben. Die Auswirkung auf das Klima ist hierbei 298 mal höher als bei CO2 und 12 mal höher als bei Methan. Die heimischen Moorlandschaften bedeckten ursprünglich mit 1,5 Millionen Hektar 4,2 Prozent der Landfläche Deutschlands. Heute sind sie zu 95 Prozent entwässert, abgetorft, bebaut oder landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt. Diese Moore gelten als „tot“. Dabei erfüllen sie bedeutende Funktionen für unsere Umwelt: Sie stellen mit ihren einzigartigen Ökosystemen Lebens- und Rückzugsräume für viele bedrohte Arten dar, speichern riesige Mengen Kohlenstoff und wirken im Landschaftswasserhaushalt als Filter- und Rückhalteflächen. [1]

      Moore machen nur etwa drei Prozent der weltweiten Landfläche aus. Dabei speichern sie doppelt so viel Kohlenstoffdioxid wie alle Wälder der Erde zusammen. Alleine in Deutschland werden jährlich etwa acht Millionen Kubikmeter Torf abgebaut.

      Torf kommt in der Kosmetik, Medizin und Gartenerde zum Einsatz. Etwa ein Drittel wird von Hobby-Gärtnern verbraucht. Laut Bundesregierung entweichen alleine aus entwässerten deutschen Mooren jährlich rund 45 Millionen Tonnen CO2. Mit insgesamt 84 Prozent tragen Land- und Forstwirtschaft den größten Anteil an den Emissionen, die durch die Zerstörung von Mooren frei werden. [2]

      „Das sind rund fünf Prozent der jährlichen Gesamtemissionen in Deutschland und fast 40 Prozent der Emissionen der deutschen Landwirtschaft“, so Jochen Flasbart, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. [3]

      Der Bericht „Naturkapital und Klimapolitik – Synergien und Konflikte.“ hat die gesellschaftlichen Kosten und die öffentlichen Fördergelder für verschiedene Landnutzungen auf Moorböden untersucht. Demnach sind die volkswirtschaftlichen Kosten des Ackerbaus auf entwässerten Moorböden um ein Vielfaches höher als die privaten Gewinne.

      „Wenn wir zum Beispiel 300.000 Hektar Moorböden in Deutschland wieder vernässen würden, ließen sich die volkswirtschaftlichen Schäden von 217 Millionen Euro pro Jahr vermeiden.“ – Der Leiter der Studie, Prof. Bernd Hansjürgens vom Helmholz-Zentrum für Umweltforschung. [4]

      Insgesamt lässt sich festhalten, dass Moore eine unglaubliche Biodiversität aufweisen und eine exzellente Arbeit im Kampf gegen den Klimawandel leisten. Wir müssen sie schützen, denn sie schützen uns.

      [1] https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/moore/weltweit/index.html

      [2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/moore-mindern-co2-435992#:~:text=CO2%20%2DAussto%C3%9F%20senken&text=Mit%20insgesamt%2084%20Prozent%20tragen,der%20weitgehend%20aus%20Kohlenstoff%20besteht

      https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/moore-die-natuerlichen-filter-399710#:~:text=Torfabbau%20stoppen,Teil%20wird%20im%20Gartenbau%20verwendet.

      [3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/moore-mindern-co2-435992

      [4] https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Moore-Die-vergessenen-CO2-Speicher,moore170.html

      https://www.ardmediathek.de/swr/video/planet-wissen/das-moor-kulturlandschaft-und-klimafaktor/swr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWE0M2Y0YjM2LWFhZGMtNDhlNi1hMTExLThkNmVhNDliZjUzZQ/

      When bogs burn, the environment takes a hit

      https://www.moorschutz-deutschland.de/klima/oekosystemleistung/

      https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/oekonomie/Dokumente/teeb_de_klimabericht_langfassung.pdf
      https://www.nature.com/articles/s41561-019-0454-z
      https://www.zdf.de/wissen/leschs-kosmos/klimaneutralesw-europa-aber-wie-100.html

      http://eprints.glos.ac.uk/7161/
      https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/climate_change_14_2016_peatlands_forests_and_the_climate_architecture.pdf
      https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/climate_change_05_2013_gather_renaturierung_von_mooren_barrierefrei.pdf

      W3 Lebensmittelverschwendung

      6.09.2021

      Jedes Jahr landen alleine in Deutschland mehr als 12 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll.[1] Global entstehen jährlich ca. 4 Gigatonnen CO2-Äquivalent an Emissionen durch Lebensmittelverschwendung.[2]

      Dieses schadet unserem Klima und stellt eine massive Ressourcenverschwendung dar. Besonders in den reichen Ländern wird überproportional viel verschwendet. Das Gesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 gegen Lebensmittelverschwendung ist wenig mehr als eine Interessenbekundung, dass man dieses Thema ernst nehmen wolle. [3] Es fehlen konkrete Maßnahmen und das Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. Dies soll erreicht werden durch Gremien in den verschiedenen Sektoren (Landwirtschaft, Einzelhandel, Gastronomie und Verbraucher). Allerdings ist das Zeitfenster viel zu groß und schließt bizarrerweise Vereine und andere Organisationen, die sich mit Lebensmittelverschwendung auseinandersetzen, nicht mit ein.   Dies zeugt von einem absoluten Unverständnis der Realität dieses Themas. Verbände, wie die Tafeln, Foodsharing etc. setzen sich aktiv gegen die Lebensmittelverschwendung ein und werden in diesem Gesetz ignoriert.

      Wir fordern daher, dass alle Großküchen, Mensen, Buffets und sonstige Anbieter von verarbeiteten Lebensmittel, ab einer zu definierende Größe dazu verpflichtet werden müssen, ihre Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Sie werden angehalten, übrig gebliebene Lebensmittel wieder zu verwerten, im Preis reduziert anzubieten oder zu spenden. Zudem sollen sie dazu angewiesen werden, wo möglich, ihre Waren lokal zu beziehen und zu produzieren. So wird der CO2-Fußabdruck der angebotenen Lebensmittel drastisch reduziert. Um eine Überproduktion von vornherein zu vermeiden, sollen Angebot und Menge möglichst effizient gestaltet werden.

      Im Lebensmitteleinzelhandel müssen Anreize dafür geschaffen werden, dass es nicht mehr günstiger ist, Lebensmittel weg zuwerfen. Ein Wegwerfen von noch verzehrbaren Lebensmitteln, muss mit einer Strafzahlung einhergehen, um so das Spenden attraktiver zu machen. Dazu müssen Hürden geschafft werden, die das Wegwerfen von Lebensmittel teurer als das Spenden machen. Strafzahlungen oder eine Steuer für das Entsorgen noch Verzehrbarer Lebensmittel muss her. Die Lebensmittel, die entsorgt werden müssen, etwa aufgrund eines Rückrufs, einer Verunreinigung oder einer deutlichen Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums, müssen dokumentiert und entsprechend entsorgt werden. Dies ist ein erhöhter Bürokratieaufwand, dies steht außer Frage. Dieser soll Anreiz für den Lebensmitteleinzelhandel etc. sein nicht bis zum Landeschluss Regale  voll zu stopfen um ein Bild von Überfluss zu schaffen. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden zum Spenden von Lebensmittel abgebaut werden.

      Konzepte wie Foodsharing und Toogoodtogo zeigen, welche Möglichkeiten der Einzelhandel hat, ohne große Mehrkosten noch verzehrbare Lebensmittel abzugeben. In der Realität ziehen viele dennoch diese Konzepte nicht in Erwägung. Das passiert oft, weil das Durchlaufen bürokratischer Prozesse nötig ist und undurchsichtige Regelungen in Bezug auf die Haftung existieren. Die jeder Logik widersprechenden Urteile zum Containern, dem Entwenden bereits weggeworfener Lebensmittel aus dem Müll, zeigen dies deutlich. Es darf nicht länger billiger sein Lebensmittel weg zuwerfen, als sie zu spenden!

      [1] https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html [Zuletzt aufgerufen am 15.08.21]

      [2] WRI’S Climate Date Explorer (4)

      [3] https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/Nationale_Strategie_Lebensmittelverschwendung_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [Zuletzt aufgerufen am 15.08.21]

      W1 Antrag zur Schaffung einer sozialen Kreislaufwirtschaft

      6.09.2021

      Die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert Maßnahmen gegen die Umweltschädigung unter anderem durch die Modeindustrie zu unternehmen.

      Dazu fordern wir folgende Maßnahmen:

      Die soziale Kreislaufwirtschaft

      Die soziale Kreislaufwirtschaft wird für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und muss durch folgenden Kreislauf bestimmt sein:

      • Es werden ausschließlich wiederverwertbare Ressourcen gefördert
      • Herstellung/Wiederaufarbeitung der Rohstoffe
      • Vertrieb der Produkte und Leistungen
      • (Wieder-)Verwendung, Reparatur
      • Sammlung wiederverwendbarer Rohstoffe zum Recyclen
      • Recycling der Rohstoffe
      • Wiederverwertung der Rohstoffe (der Kreislauf beginnt von neuem)

      Des Weiteren besitzen die Mitarbeitenden ein hohes Maß an Mitbestimmung bei Einführung und Fortführung der sozialen Kreislaufwirtschaft. Mitarbeitende sind bei ihrer Entwicklung hin zur Nachhaltigkeit aktiv zu fördern und einzubeziehen.

      Um eine soziale Kreislaufwirtschaft konsequent umsetzen zu können, müssen Voraussetzungen geschaffen werden, von denen einige im Folgenden aufgelistet werden.

      Abschaffung umweltschädlicher Subventionen

      • Kommunikation der Vorteile des Abbaus umweltschädlicher Subventionen mit Darstellung der geschaffenen Vorteile und wo die finanziellen Mittel stattdessen eingesetzt werden. Damit werden die oft irrationalen Argumentationen maßgeblich entkräftigt, in denen bei diesem Subventionsabbau unberechtigterweise eine wirtschaftliche Rezession befürchtet wird.
      • Abschaffung der Dienstwagensubvention und der Steuervergünstigung auf Dieselkraftstoffe
      • Abschaffung des Ausgleichs des Spitzensteuersatzes für energieintensive Unternehmen nach Erhebung der Ökosteuer und somit einer verstärkten Finanzierung der Rentenkasse
      • Biokraftstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie aus Abfällen gewonnen werden, sodass Ackerbau und Landwirtschaft mit Flächenverbrauch nicht zur Nutzung von Biokraftstoffen verwendet wird. Gegenteiliges Verhalten ist zu sanktionieren.
      • Beendigung der direkten und indirekten Subventionierung des Braun- und Steinkohleabbaus, sowie die Einführung der Förderabgabe für Bodenschätze beim Kohleabbau, sowie die Einführung des Wasserentnahmegeldes.
      • Beendigung der Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke
      • Abschaffung der Energiesteuerbefreiung auf eingesetzte fossile Rohstoffe wie Mineralöle, Raffinerieprodukte und Gase (auch bei nicht- energetischem Einsatz, d.h. nicht als Kraftstoffe oder Heizmittel)
      • Abschaffung der Mehrwertsteuerbegünstigung auf Fleischprodukte, jedoch zum Ausgleich Mehrwertsteuerbegünstigungen für pflanzliche Ernährung (7 versus 19% MwSt)
      • Einführung einer effektiven CO2-Steuer mit einem Beginn von mindestens 50 Euro/t CO2 (entsprechend der Forderungen der MCC-PIK-Expertise) und mit einer jährlichen Steigerung der Treibhausgas-Steuer. Die Einnahmen müssen zu 2/3 der Steuereinnahmen analog des Schweizer-Modells den einkommensschwächeren Haushalten zugeführt werden (gerichtet am CO2-Austoß pro Kopf). Dies entspricht dem Wesen der Klimaprämie, das die SPD lange Zeit gefordert hatte. Maßnahmen wie etwa die Erhöhung der Pendlerpauschale helfen eher den Hochverdienern statt den Geringverdienern und dürfen hier keine Anwendung finden. Das andere Drittel der Einnahmen muss den Kommunen zum Ausbau des ÖPNV ausgezahlt werden und dem Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden.
      • In den ehemaligen Kohleabbauregionen müssen entsprechende Umbildungsmaßnahmen angeboten werden und die Region durch Projekte mit neuen regionalen Arbeitsplätzen gefördert werden.

      Sozial-ökologische Unternehmen bzw. Organisationen

      • Unternehmen bzw. Organisationen (d.h. Privatwirtschaft als auch der öffentliche Bereich) werden gesetzlich zur Initiierung von Projekten zur schnellen Umsetzung einer sozial verträglichen Kreislaufwirtschaft verpflichtet, bei Bedarf auch gleichermaßen gefördert. Die Förderung soll vor allem Klein- und Mittelunternehmen sowie Selbstständige unterstützen.
      • Unternehmen bzw. Organisationen werden verpflichtet, ihr eigenes Management und auch ihre Mitarbeitende in Bezug auf Nachhaltigkeit zu schulen und dafür entsprechend zu investieren. Die Finanzierung darf nicht zu Lasten der Mitarbeitenden oder der Verbraucher*innen erfolgen. Des Weiteren muss der Arbeitserfolg des Managements und der Mitarbeitenden auch am ökologischen Erfolg gemessen werden.
      • Ein hohes Maß an Mitbestimmung für Mitarbeitende innerhalb der sozialen Kreislaufwirtschaft. Unternehmen bzw. Organisationen müssen die soziale Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung aller Mitarbeitenden entwickeln, damit diese sie auch entsprechend mittragen und die Umsetzung die Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigt.
      • Die Unternehmen bzw. Organisationen müssen autonome, geschlechterparitätisch zusammengesetzte Kontroll-Gremien einsetzen, in denen gleichgestellte Vertreter*innen aller Hierarchieebenen vertreten sind. Diese Gremien überwachen Projekte, die eine soziale Kreislaufwirtschaft initiieren und erhalten sollen. So ist es im klassischen Projektmanagement laut führender Wirtschaftswissenschaftler üblich und erforderlich, wird aber zu selten umgesetzt.
      • Einführung einer sozial-ökologischen Buchhaltung, die den Unternehmenserfolg neben dem ökonomischen Erfolg auch maßgeblich am sozialen Erfolg (z.B. positive Folgen eines guten betrieblichen Gesundheitsmanagement, die sich ökonomisch als auch anhand selbst festgelegter Scorepoints messen lassen) und des ökologischen Erfolgs misst (wie z.B. erreichte CO2-Einsparungen).

      Recyclingkreislauf

      • Verbot des Einsatzes von neu hergestelltem Plastik oder Kunststoffen außer bei Medizinprodukten
      • Verpflichtung des Einsatzes von recyceltem Verpackungsmaterial
      • Verbot der Verwendung von Mikroplastik und Palmöl in Kosmetika, Hygieneprodukten und Lebensmitteln
      • Verbot des Exports von defekten und funktionsfähigen Altelektrogeräten außerhalb der EU, wenn nach einem zukünftigen Defekt des Elektrogeräts eine fachgerechte Entsorgung und Materialrückgewinnung nicht mit Sicherheit möglich ist
      • Erfassung eines Saldos an neu eingesetzten Rohstoffen und wiederverwendeten Bestandteilen in der produktherstellenden Industrie, die innerhalb der EU-produziert werden als auch von Importprodukten
      • Steuervergünstigung bei Spenden von Lebensmitteln durch Supermärkte an Tafeln und falls für den menschlichen Verzehr nicht geeignet an Tierheime. Die Steuervergünstigung soll den organisatorischen Aufwand und ggf. die Transportkosten decken. Eben diese Kosten treiben Supermärkte oft dazu, Lebensmitteln aus Kostengründen vorzugsweise zu entsorgen, statt zu spenden. Die Entsorgung von verzehrbaren Lebensmitteln wird verboten.
      • Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss abgeschafft und durch das Verfallsdatum ersetzt werden, wie es auch bereits bei rohem Hackfleisch und rohem Fisch verwendet wird.
      • Verbot der Aussortierung von Lebensmitteln in Supermärkten anhand rein optischer Kriterien und Kennzeichnung von regionalen Produkten, sowie einer Nahrungsmittelampel
      • Die Subventionierung von Unternehmen müssen entsprechend des verwendeten Anteils von recycelten Materialien in ihren Produkten (Substitutionsquote UBA). Sie dient zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft.
      • Recycling von Baumaterialien aus alten Gebäuden zur Wiederverwendung in Neubauten
      • Ausbau der synthetischen Kraftstoffe für den Verkehr und zur Wärmegewinnung nach dem power-to-X-Konzept als Energiespeichermöglichkeit und alternative zur Lithium-Batterie
      • Die EZB und die EEB müssen ausreichend in ökologisch sinnvolle Maßnahmen investieren (green bonds).

      Modeindustrie

      • Verpflichtung zur Nutzung von recycelten Kleidungsfasern und Stoffen aus alten Kleidungsstücken oder Recyclingmaterialien
      • Aufbau eines Recycling-Systems für Kleidung
      • Verpflichtung der Modeindustrie beim Kleidungsdesign und Kleiderproduktion keine Materialmixe zu verwenden, die ein Recycling der Kleidung erschweren oder unmöglich machen
      • Anbau von Baumwolle nur aus sozial verantwortlichem und ökologischem Anbau, falls kein Recycling möglich ist

      O4 [zurückgezogen] NoGroKo

      6.09.2021

      Die Landeskonferenz der NRW Jusos stellt sich entschieden gegen eine Zusammenarbeit der SPD mit den Unionsparteien CDU und CSU nach der Bundestagswahl 2021 sowie nach der Landtagswahl 2022.