Ä13 zum LA2

Ersetze Z. 90-93 durch:

„Neben der Erweiterung kommunaler Wohnungsbestände durch Wohnungsaufkauf sowie den Ankauf und die Entwicklung von Bauflächen bejahen wir die im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit von Enteignungen. Profitorientierte Immobiliengesellschaften, die mehr als 3000 Wohnung besitzen, sollen enteignet werden und ihre Bestände rekommunalisiert und/oder genossenschaftlich organisiert werden. Entschädigungen sollen deutlich unter Verkehrswert gehalten werden.“