Ergänze ab Zeile 98, nach „Apotheken.“:
- Um die ambulante Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, fordern wir die Neuberechnung der Bedarfsplanung. Denn der Bedarf an Fachärzt*innen sollte nicht von Anzahl der Einwohner*innen abhängig sein, sondern muss nach dem tatsächlichen Bedarf der Kommune gerichtet werden.