Ä7 zum M1

Ergänze nach Z. 13

  • „Um den Solarstrom auch in Zukunft attraktiv für Privatpersonen zu gestalten, muss die Einspeisevergütung unbegrenzt gelten, anstatt wie heute nach 20 Jahren auszulaufen. Andernfalls werden immer mehr Menschen ihre Photovoltaikanlagen abregeln, um weder den bürokratischen Aufwand, noch die Mehrkosten des Fortbetriebs zu tragen.

 

  • Um die Photovoltaik-Pflicht sozial gerecht zu gestalten muss eine Umlage etwaiger Mehrkosten auf die Mieter*innen gesetzlich ausgeschlossen werden.

 

  • Die SPD-Landtagsfraktion fordern wir auf das Bauordnungsrecht entsprechend anzupassen.“