Ä8 zum B1

Ergänze nach Zeile 156:

„Mit der Etablierung von akademisierten Schulgesundheitspfleger*innen, die in vielen Ländern erfolgreich eingesetzt werden, soll eine geregelte und sozial gerechtere Gesundheitsversorgung und -förderung für Kinder, Jugendliche und Schulpersonal genau dort stattfinden, wo sie ohnehin sehr viel Zeit verbringen: an der Schule. Schulgesundheitspfleger*innen entlasten berufstätige Erziehungsberechtigte, den Notfall- und allgemeinmedizinischen Dienst[1] und Lehrkräfte. Sie können die Inklusion von chronisch kranken Kindern und Kindern mit Behinderung an Regelschulen durch eine gesicherte Gesundheitsversorgung (z.B. Medikamentengabe, pflegerische Grundversorgung) vorantreiben, gesundheitliche Ungerechtigkeiten bei Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Milieus ausgleichen. Dazu stehen die Einführung und Durchführung geeigneter pädagogischer Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention (wie Impfkampagnen, Sexualaufklärung, Bewegungs- und Ernährungslehre, psychische Gesundheitsförderung und Suchtberatung) in dem Aufgabenprofil.

Zur Gesundheitsförderung und Prävention zählt insbesondere, dass sich die Schulgesundheitspfleger*innen gemeinsam mit den Schulsozialarbeiter*innen intensiv um die psychische Gesundheit (mental Health) aller Akteur*innen im Schulbereich kümmern. Nicht nur Lernende sind von den gesundheitlichen Folgen im Setting Schule betroffen, auch Lehrkräfte sind im hohen Maß gefährdet psychische Krankheiten, wie das Burn-Out-Syndrom zu entwickeln. Die Aufgabe der Schulgesundheitspfleger*innen ist es gemeinsam mit den Schulsozialarbeiter*innen die (psychische) Gesundheit von Personen im Setting Schule zu beobachten, einzuschätzen, gefährdete Menschen frühzeitig zu erkennen und weitere Schritte im Gesundheits- und Sozialsystem einzuleiten. Aufgabe ist dabei auch alle Beteiligten der Einrichtungen für klinisch bedeutsame psychische Störungen (beispielsweise Depression, Burn-Out uvm.) sowie die allgemeine psychische Gesundheit zu sensibilisieren und Beratungs- und Hilfsangebote aufzeigen

[1] Studien zeigen, dass an Schulen mit Schulgesundheitspfleger*innen der Einsatz von RTWs bis zu 64% und die der Heilbehandlungskosten bis zu 20% verringert werden konnte (file:///C:/Users/ANWEND~1/AppData/Local/Temp/gutachten-rahmenbedingungen-und-oekonomische-aspekte.pdf )“