Ä10 zum B1

Ergänze in Zeile 229: „Da wir bereits davon sprachen, dass die Schulsozialarbeiter*innen in allen Lebenslagen vertrauensvolle Ansprechpersonen außerhalb des Lehrkörpers für alle Schüler*innen sein sollen, sollten sie in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle mit einbezogen werden und bei Bedarf ein wichtiges Bindeglied zwischen ihr und der Schule darstellen.“

Begründung:

erfolgt mündlich