Ä6 zum G1

Ergänze nach Z. 87:

„Erste-Hilfe-Kurse sollten, vor allem dort wo sie regelmäßig gebraucht werden, verpflichtend gemacht werden. Dazu zählen vor allem Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern und Altenheimen. Es darf nicht mehr sein, dass Auszubildende, Praktikant*innen oder Freiwilligendienstleistende ohne Erste-Hilfe-Kurse ihren Dienst antreten müssen. Gerade dort kommt es schnell zu Notfallsituationen, in denen man sich stark überfordert fühlen kann. Niemand sollte sich so hilflos fühlen müssen oder einer so großen psychischen Belastung ausgesetzt sein müssen. Vor allem, weil es in den Bereichen schnell zu Unterbesetzungen kommen kann, ist es umso wichtiger, alle Beschäftigten gut ausgebildet zu haben für Notfälle. Selbstverständlich sollte das Ableisten eines Erste-Hilfe-Kurses als Arbeitszeit gelten und die Arbeitgeber*innen müssten die Kosten für die Erste-Hilfe-Kurse übernehmen.“