Ä2 zum D3

Status:
Angenommen

Ersetze Z. 18 f. „Spenden an Abgeordnete […] sind öffentlich zu machen.“ durch „Spenden an Abgeordnete von natürlichen Personen, die einen Wert von 50 Euro im Monat überschreiten, sind öffentlich zu machen. Spenden, die durch juristische Personen oder sonstige Organisationen erfolgen, sind im vollen Umfang zu veröffentlichen.