Ä5 zum I2

Z.2-6 Abschnitt ändern zu:

„Doch das kann zu einem Problem werden. Denn wo Daten, zumal genetische, einmal erhoben, verarbeitet und auswertbar gemacht werden, da nutzt man sie auch. Auch Staaten beginnen zunehmend, die “biogeographische Herkunft” von Personen zu ermitteln und, bislang ausschließlich, in der Strafverfolgung einzusetzen.“
Begründung:

Präzisierung und Relativierung der zuvor aufgestellten Behauptung, dass solche Herkunft-DNA-Tests in jeglichen Fällen Probleme aufwerfen.