Ä4 zum I2

Ergänzen und Abändern zu:

„Für den Privatgebrauch stellen DNA-Tests eine Möglichkeit dar, mit welcher wage Vermutungen auf Herkunftsregionen unbekannter Vorfahren aufgestellt werden können und bietet so für die Ahn*innenforscher*innen ein letztes Mittel zur  -zumindest Vermutungen über- die Familiengeschichte aufzustellen. Die Unternehmen stellen diese als Dienstleistungen zur “Entdeckung” der eigenen “Ahnengeschichte” dar und so sind diese bereits seit längerem erhältlich. Leider ist diese Werbung irreführend, da sie Gewissheit suggeriert, diese jedoch nicht wirklich schaffen kann. Durch Nutzung dieser Dienstleistung entstehen riesige DNA-Datenbanken, die Unternehmen neben den eigentlichen Ahn*innenforschungsanliegen der Käufer*innen unter anderem “für interne Geschäftszwecke, zur Verbesserung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, [und] zur Durchführung interner Datenanalysen” verwenden können (AGB MyHeritage; 08.02.2021). Das Verlangen danach, mehr über die eigene Herkunft zu erfahren, wird somit für kommerzielle Zwecke mit nicht absehbaren Konsequenzen ausgenutzt – die Käufer*innen zahlen dafür nicht nur mit viel Geld, sondern auch mit ihrer DNA und somit gleichzeitig auch mit der DNA ihrer Angehörigen. Die geschaffenen Datenbanken könnten – etwa Krankenkassen und ähnlichen Playern neue Möglichkeiten der “Risikoermittlung” erschließen. Die Weitergabe von Daten an Versicherungen und weitere Institutionen ist den AGB mehrerer Anbieter*innen zufolge derzeit nur mit Zustimmung der Käufer*innen möglich, was jedoch nicht für die Ewigkeit festgeschrieben sein muss. Das Risiko einer (zwangsweisen) Anzapfung derartiger Datenquellen durch entsprechende staatliche Erlasse ist ebenso real wie die Bedrohung durch Hacker*innenangriffe. Zwar können Nutzer*innen die Löschung ihrer Gendaten beauftragen, jedoch kann der Löschungsprozess nicht sicher nachvollzogen werden. Auch lagern die Informationen und die Firmen zumeist in den USA.“

 

Begründung:

Präzisierung der Situation und des Bedürfnisses im Falle von DNA Bestimmungen, um Ahn*innenforschung zu betreiben.

Problematik der irreführenden Werbung wird nicht aufgegriffen, ebenso wie die Möglichkeit der Gen-Datenlöschung und der Nachvollziehbarkeit eben dieser.

Überzogen formuliert: Wenn Angehörige Mitspracherecht auf die DNA ihrer Nach- bzw. Vorkommen haben, dann könnte man daraus auch einen Anspruch ableiten über Mitsprache zu den Themen: Fortpflanzung und „Zellenspende“ (Blut, Niere o.Ä.).

Zudem sind auf Vor- oder Nachkommen nur geringfügig genetische Rückschlüsse möglich, was zum Beispiel Krankheiten o.Ä. angeht. Die Genspender können jeweils nur maximal 50% zu denen Genen ihrer Nachkommen beitragen und ohne Material dieser sind Rückschlüsse nur auf Einzelmerkmale möglich, die von beiden weitergegeben worden sein müssen. Selbst in diesen Punkten gibt es wieder Unsicherheiten, da die Gene stehst strukturellen Veränderungen unterworfen sein könnten (z.B. Mutationen).