Ä1 zum W3

Status:
Angenommen

Streiche Z. 13-35 und ersetze durch:

„Wir fordern daher:

  • ein Verbot von Lebensmittelverschwendung. Das Vernichten oder Wegwerfen von Lebensmitteln wird für den Lebensmitteinzelhandel unter Strafe gestellt. Stattdessen sollen die Lebensmittel zur Verteilung oder (weiter-)verwendung an Tafeln oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Die gespendeten Lebensmittel können dabei bis zu einem gewissen Anteil von der Steuer abgesetzt werden. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden zum Spenden von Lebensmittel abgebaut werden.
  • , dass die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle von der Strafverfolgung ausgenommen wird. Beispielsweise indem solche Lebensmittelabfälle als herrenlose Sachen definiert werden.
  • Großküchen, Mensen, Restaurants und sonstige Anbieter*innen zubereiteter Speisen werden dazu verpflichtet Lebensmittel, die andernfalls entsorgt würden, stark vergünstigt (Verpackungspreis) oder kostenlos anzubieten, sofern eine interne Weiterverarbeitung ausgeschlossen ist. Neben dem eigenständigen Anbieten können die Produzent*innen alternativ mit Organisationen gegen Lebensmittelverschwendung wie Tafeln, foodsharing oder too-good-to-go kooperieren. Zudem sollen lokaler Bezug und Produktion gefördert werden, da so der CO2-Fußabdruck der angebotenen Lebensmittel drastisch reduziert wird.