Ä9 zum I3

Ersetze Z. 44-50 „Im Hinblick […] jungen Menschen stehen“ durch „Hierbei ist wichtig, dass es sich beim Umgang mit Jugendlichen – gerade bei sog. „jugendlichen Intensivtäter*innen“ – nicht um polizeiliche Repression handelt, die kontraproduktiv und kriminalitätsverstärkend wirken kann. Vor allem braucht es einen starken Bezug zur Resozialisierung, durch den geholfen wird, ein Leben fernab von der Kriminalität aufzuzeigen.“