Ä1 zum B7

Füge nach Zeile 14 hinzu:

„Für zukünftige Pandemien und den allgemeinen Gesundheitsschutz sowie die Co2- und Feinstaubbelastung ist es unerlässlich, dass alle Klassenräume soweit noch nicht erfolgt mit Raumlufttechnischen Anlagen, finanziert durch das Land, nachgerüstet werden. Für den optimalen Infektionsschutz muss das Land für die Kommunen bei Bedarf mobile Luftfilteranlagen bereitstellen.“