Ersetze in Z. 91-94 durch: „Ein weiterer zentraler Punkt sind befristete Verwendungszeiten bei verschiedenen Dienststellen – insbesondere in den ersten Jahren der Berufslaufbahn. Wie in vielen anderen Berufen ist es wichtig, dass auch Polizist*innen ihren Beruf in all seinen verschiedenen Facetten kennenlernen. So sollen gerade die jungen Polizist*innen verschiedene Erfahrungen machen können und es besteht die Möglichkeit, dass höchstproblematische Strukturen (wie der strukturelle Rassismus) aufgebrochen bzw. reflektiert und somit auch abgebaut werden können.“
Es kann keine Begründung oder Erklärungsansatz für rassistisches Verhalten der Polizei sein, dass dies auf vermeintlich negative Erfahrungen zurückgeführt werden kann. Als Ausführer:innen der Staatsgewalt ist es elementar, dass sie sich an den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 u. Abs. 3 S. 1 GG halten. Zudem handelt es sich um strukturelle Probleme, die durchbrochen werden sollen, und nicht um Probleme lediglich auf einzelnen Dienststellen.