Ä18 zum I3
Betrifft Antragszeile 132
AntragstellerInnen:
UB Hamm, UB Münster, UB Essen, UB Bonn
Ergänze nach Z. 132: „Es wird Zeit, dass NRW – als eines der letzten Bundesländer – endlich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gerecht wird und die Wiedereinführung der Kennzeichnungspflicht beschließt.“
Dieser Änderungsantrag wurde am Samstag, 9. Oktober 2021 um 19:02 eingetragen.