Ä1 zum N3

Ersetze Z. 31 und Z.32 bis „fließen“ durch

Die Maschinensteuer soll ausgehend vom Anteil nichtmenschlicher Arbeit an der Gesamtwertschöpfung des Betriebs erhoben werden, sodass Betriebe mit hoher Wertschöpfung und gleichzeitig hoher Beschäftigtenzahl weniger Maschinensteuer verrichten als Unternehmen, die bei gleicher Wertschöpfung weniger Arbeitnehmer*innen beschäftigen.

Die Höhe der Maschinensteuer soll bestenfalls die perspektivisch durch Automatisierung wegfallenden Beiträge zu den Sozialversicherungen ausgleichen.