Ä4 zum I1

Ersetze Z. 147 – 150 ab „Doch dieser“
Die Abweisung der Revision durch das Bundesgerichtshof macht das Urteil nun auch rechtskräftig. Allein die Entscheidung über die Revision von André Eminger steht noch aus. Und auch, wenn das juristische Ende des Prozesses zum Greifen nah ist, darf das niemals einem Schlussstrich nachkommen.“

Begründung:

Die Faktenlage hat sich geändert.