Ä4 zum D5

Z.2: Ersetze \“vollendete 18.Lebensjahr\“ durch \“vollendetes 20. Lebensjahr\“

 

Begründung:

Begründung: Die Ausübung des Bürgermeisteramtes ist mit mannigfaltigen Herausforderungen sowie mit einem teilweise sehr hohen psychischen Druck verbunden. Wir halten daher die Herabsenkung auf die Vollendung des 18. Lebensjahres für nicht richtig und würden eher einen Mittelweg mit der Vollendung des 20. Lebensjahres vorschlagen.