Ä4 zum U4

Füge nach Antragtext ein:

“Die von der Konferenz beschlossenen Änderungen sind jedoch nichts als ein Tropfen auf den heißen Stein. Für einen würdigen Transport von Tieren müssen weitergehende Änderungen auf europäischer Ebene beschlossen und konsequent
kontrolliert werden. Darauf wird im Folgenden eingegangen.

Der Transport von jeglichen Tieren, einschließlich der von Masttieren unterliegt den Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung ((EG) Nr. 1/2005). Weitergehende, aber keineswegs ausreichende Regelungen werden auf bundesdeutscher Ebene durch die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) geregelt. Die EU-Verordnung wurde nach der Arbeit durch das wissenschaftliche Gremium für Tierschutzgesundheit ((AHAW) der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (efsa) 2004 eingeführt; jedoch wurden nicht alle dort erarbeiteten Forderungen übernommen, sondern vielfältige Ausnahmeregelungen eingearbeitet.

Wir fordern:

  • Wortgleiche Umsetzung der Forderungen des AHAW in die EU-Verordnung; Genaue Formulierung ohne gesetzliche Schlupflöcher für die europäischen Mitgliedsländer
  • Keine Unterscheidung beim Transport von ökologischer und konventioneller Lebensmittelproduktion in deutscher
    Tierschutzverordnung.

Aber auch eine ausschließliche, weiterreichende EU-Verordnung fasst nicht an die Wurzel des Problems europäischer Tiertransporte. In den letzten Jahrzehnten hat, auch durch vermehrten Fleischkonsum, die Zahl der transportierten Tiere kontinuierlich zugenommen. Außerdem wurden die Transportwege länger: Zum einen durch die Erweiterungen des EU-Handelsgebietes, zum anderen durch eine Ausdifferenzierung und Spezialisierung von Betrieben, die an der Produktion tierischer Nahrung beteiligt sind. Diese Betriebe liegen oftmals weit auseinander, sodass Tiere längere Wege aushalten müssen. Paradoxerweise hat durch den natürlichen Akkumulationsprozess eine Verringerung von Schlachthofbetreiber*innen, und somit eine Zentralisierung stattgefunden. Die Transporte und –Wege erhöhen sich auch hierdurch, da weniger Möglichkeiten zur Anfahrt und Auslieferung durch Haltungsbetriebe vorhanden sind.

Abhilfe könnte eine Sektorenkopplung im Bereich der sein. Wenn einzelne Betriebe näher beieinander oder nebeneinander liegen, werden schlicht Transportwege kürzer. Dieser Prozess könnte erzwungen werden, indem lange Transportwege für Händler*innen durch staatliche Regelungen unrentabel gestaltet werden.

Wir fordern:

  • Regelung zur Sanktionierung längerer Transportwege: Ein Beispiel könnte eine Tiertransportmaut sein, bei der Betriebe pro Tier und Kilometer eine Abgabe zahlen müssten
  • Nicht zusammenhängende Transportstätten müssen wieder gesellschaftlich dezentralisiert organisiert und Betriebe verkleinert werden, um flächendeckend ein regionales Angebot zu gewährleisten

Durch unterschiedliche rechtliche Handhabungen bezüglich der fleischlichen Lebensmittelproduktion in den jeweiligen Gebieten der Europäischen Union werden Tiere außerdem oftmals nur deshalb transportiert, um strengere Regelungen zu umgehen. Desweiteren fordert die EU nur unzureichend ihre durchaus bestehenden Einflüsse auf die Art des Transports von Tieren in Drittstaaten ein. Es müssen Regelungen verhandelt werden, die verhindern, dass Tierschutzverordnungen nicht mehr gelten, sobald ein Transporter das Hoheitsgebiet der EU verlässt.

Wir fordern:

  • Einbezug von dem europäischem Recht identischen Transportbestimmungen in Handelsabkommen mit Drittstaaten. Bei Nichteinhaltung Aufkündigung von Transportabkommen
  • verstärkte Kontrollen, unter anderem durch eine gemeinsame Stabstelle der europäischen- und nationalstaatlichen Zoll- und Veterinärbehörden und Polizeien
  • Obsoletwerdung nationalstaatlicher Tiertransportverordnungen durch hohe europäische Standards in der Verordnung der EU

Diese Regelungen zum Schutz von Tieren, insbesondere Masttieren rechtfertigen keine Preiserhöhung der Endprodukte für Verbraucher*innen. Rasante Preiserhöhungen sollen im Zweifel durch ohnehin bereits große Subventionen in
dieser Branche verhindert werden. Durch den hohen gesellschaftlichen Wert, den die Erhaltung von Nahrungsmitteln hat, ist auch eine kurzfristige Vergesellschaftung von Produktionsbetrieben diskutierbar.

Wir brauchen nicht zuletzt eine gesellschaftliche Debatte über Sinn und gesellschaftliche Folgen erhöhten oder übermäßigen Fleischkonsums. Wir müssen uns gesellschaftlich fragen, ob sich die Folgen der massenhaften Produktion von Fleischprodukten in dieser Form rechtfertigen lassen.