Ä2 zum F4

Ersetze Z. 49-62 durch „Die begriffliche Unterscheidung zwischen „Prostitution“ und „Sexarbeit“ kann uns helfen, die teils massiven Differenzen, die für die betroffenen Frauen in der Ausübung ihrer Tätigkeit bestehen, zu identifizieren. Das Anbieten sexueller Dienstleistungen unterliegt nicht nur generellen ökonomischen Zwängen, sondern geht häufig mit Gewalt, Freiheitsentzug, Verschleppung und Ausbeutung einher. Hier eignet es sich von „Prostitution“ zu sprechen und dies von „Sexarbeit“ abzugrenzen. Einerseits um die untragbare Ausbeutung jener Frauen nicht zu verschleiern, andererseits um Sexarbeiterinnen mit besser annehmbaren Bedingungen nicht die Freiwilligkeit und Selbstbestimmung abzusprechen.
Allerdings sollten wir uns davor hüten, die meisten Verhältnisse sexueller Dienstleistungen als „Sexarbeit“ zu bezeichnen, wie es doch häufig zu geschehen scheint. So wird nämlich der patriarchale Verfügungscharakter von Männern über Frauen, der den meisten Verhältnissen sexueller Dienstleistung innewohnt, verdeckt. In vielen Fällen können wir also den Erwerb von Sex mit dem Begriff „Prostitution“ bei seinem kapitalistisch-patriarchalen Namen nennen.