Ä3 zum S4

Status:
Angenommen

Nach Zeile 39 einfügen:

„Für den psychotherapeutischen Nachwuchs (PiA), der aktuell trotz widriger Rahmenbedingungen weiterhin an der Patient*innenversorgung teilnimmt, fordern wir:

a) Es soll ausreichende und kostenfreie Schutzausrüstung für PiA bereitgestellt sowie die Möglichkeit von ausreichenden Sicherheitsabständen und Lüftungsmöglichkeiten (auch in Büroräumen) gewährleistet werden. Dass dies im Gegensatz zu approbierten Kolleg*innen bei PiA nicht immer gewährleistet werden kann, halten wir für einen beispiellosen Skandal. Es kann nicht sein, dass sich Menschen, die tagtäglich Patient*innen behandeln, auch noch ihre Schutzausrüstung selbstständig erwerben müssen, während ihre approbierten Kolleg*innen diese gestellt bekommen.

b) Institute sollen sicherstellen, dass die Ausbildung auch unter den gegenwärtigen Bedingungen über Online-Seminare, Online-Selbsterfahrung und Online-Supervision ermöglicht wird, um die Verzögerungen im Ausbildungsverlauf so gering wie möglich zu halten. Sollten Präsenztermine nötig werden, ist auf einen ausreichenden Mindestabstand der Teilnehmenden von 2 Metern sowie ausreichende Lüftungsmöglichkeiten zu achten und angemessene Schutzausrüstung bereitzustellen.

c) Die Landesprüfungsämter sollen während der Corona-Pandemie Online-Seminare, Online-Supervision und Online-Selbsterfahrung anerkennen. Bei fehlenden Theorieseminaren soll eine Zulassung zur Prüfung ermöglicht werden, sofern zu einem späteren Zeitpunkt ein Nachweis über die entsprechenden Seminare nachgereicht wird. Die Approbation kann ohnehin erst beantragt werden, wenn die Absolvierung der ausstehenden Ausbildungsleistungen nachgewiesen wurde. Bei fehlenden Behandlungsstunden bzw. unvollständigen PT1/PT2- Stunden soll die Zulassung zur Prüfung ermöglicht werden, insofern die Leistungen bis zur mündlichen Prüfung erbracht werden können.

d) PiA sollen im Rahmen der Praktischen Ausbildung bundesweit Fernbehandlungen durchführen dürfen (analog der niedergelassenen Psychotherapeut*innen) und die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt bekommen. Für den Patient*innenkontakt müssen die Institute gewährleisten, dass PiA mit angemessener Schutzausrüstung versorgt werden.

e) Entsprechend der Entschädigungen für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen müssen auch PiA in der praktischen Ausbildung Ausgleichszahlungen erhalten. Auch PiA sollen im Rahmen der praktischen Ausbildung bundesweit Fernbehandlungen wie niedergelassene Psychotherapeut*innen vergütet bekommen. Zudem sollen Krankenkassen die Kosten für die notwendige Schutzausrüstung für die PiA tragen. Auch soll für PiA der Zugang zu bestehenden staatlichen Maßnahmen (z. B. Rettungsschirm für Solo-Selbstständige) ermöglicht werden, um finanzielle Entlastungen zu ermöglichen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass PiA unter Umständen die entsprechenden formalen Anforderungen nur begrenzt (oder gar nicht) erfüllen können

f) Für die Zeit der praktischen Tätigkeit schlagen wir Kulanzregelungen vor. Zum einen soll ermöglicht werden, fehlende Stunden bei der praktischen Tätigkeit auch in einem kürzeren Zeitraum zu erwerben und auf den dreimonatigen Mindestzeitraum (gemäß § 2 Abs. 2 PsychThAPrV) zu verzichten. Auch sollen PT1/PT2 anerkannt werden, wenn die Stundenzahl erreicht wurde, das Kriterium des Zeitraums jedoch nicht erfüllt ist. Weitergehend fordern wir, im Einzelfall spezifische Härtefallregelungen zu ermöglichen.

g) Den Instituten soll ermöglicht werden, von den curricularen Voraussetzungen für die Zwischenprüfung während der Corona-Pandemie abzuweichen, sodass auch bei nicht vollständig erbrachten Leistungen eine Zwischenprüfung und somit ein Einstieg in die praktische Ausbildung möglich ist und nicht verzögert wird.“