Ä1 zum S6

Streiche „Betreuung“ und ersetze durch „Behandlung“.

Begründung:

Ein Betreuungsverhältnis beschreibt einen Zustand, in dem die fundamentalen Rechte einer volljährigen Person durch eine weitere von einem Gericht bestellten Person wahrgenommen und vertreten werden (z.B. die Regelung der finanziellen Angelegenheiten). Dies wird zum Beispiel genutzt, wenn eine Person nicht mehr zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten in der Lage ist bzw. nicht als geschäftsfähig angenommen werden kann. Dies ist mit sehr großer Sicherheit nicht bei einem Sechstel der Studierenden der Fall. Wir vermuten, die Antragsstellenden meinen stattdessen „Behandlung“.