Ä3 zum S6

Hinter „Psychotherapeutische“ füge ein „und psychiatrische“.

Begründung:

Nicht alle psychischen Störungen werden ausschließlich psychotherapeutisch behandelt. Gerade bei Störungsbildern wie z.B. pipolarer Störung oder Schizophrenie ist oftmals eine psychopharmakologische Behandlung erforderlich. Diese sollte bei einer Begutachtung auch einbezogen werden.