Ä1 zum I7

Status:
Abgelehnt

Füge in Z. 52 nach „Verkauf“ das Wort „bestimmter“ hinzu.

Begründung:

Bei der Auswahl der zu legalisierenden Drogen sollten mehrere Faktoren beachtet werden. Höchst gesundheitsschädliche Drogen wie beispielsweise Crystal Meth, die zudem sehr schnell abhängig machen, sollten weiterhin verboten und nicht erhältlich bleiben. Durch den legalen Erwerb „weicherer“ Drogen wird der Anreiz, zu „härteren“ Substanzen zu greifen, generell geringer. Für bereits abhängige Personen hochgefährlicher Drogen sollen dennoch geeignete Substitutionsprogramme angeboten werden, ein Einstieg hingegen soll auf legalem Weg nicht möglich sein.