Ergänze in Zeile 56 nach „Gewalt“: „sowie Personen, welche sich in besonderem Maße gegen Rassismus und Rechtsextremismus einsetzen resp. eingesetzt haben.“.
Begründung:
Viele Menschen haben durch ihr antirassistisches Engagement bewirken können, dass bestehende Diskriminierungen etc. beseitigt oder verringert wurden. Dieser Einsatz verdient Anerkennung.