Ä5 zum S6

Die Zeilen 45 – 46 werden gestrichen.

Begründung:

Diese Forderung ist uns in ihrer Grundsätzlichkeit zu ausufernd. Während ein Umdenken bei Verbeamtungskriterien bezüglich mentaler Gesundheit, therapeutischem Bedarf und psychischer Diversität notwendig ist und viele Punkte endlich normalisiert werden müssen, kann dies nicht dazu führen, dass chronische psychische Erkrankungen, die bei der Verbeamtung bekannt sind, anders als dauerhafte/langfristige physische Erkrankungen behandelt werden. Beides muss dem Dienstherrn u.U. erlauben, eine Verbeamtung abzulehnen.