Ä1 zum U2

Die Zeilen 23 – 24 werden wie folgt geändert: „dass Städte, Gemeinden, Kreise und Körperschaften des öffentlichen Rechts ihre Fuhrparks bis 2030 auf Wasserstofffahrzeuge umrüsten, wo dies nach ökologischen und energieeffizienten Gesichtspunkten Sinn ergibt.“

Begründung:

Wir halten einen Energiemix für die Zukunft der Mobilität. Daher sollten den Kommunen bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge auf Grundlage derer Einsatzzwecke die energieeffizienteste und ökologisch sinnvollste Lösung treffen. Dies muss nicht immer das Wasserstofffahrzeug sein. Wir können uns gut vorstellen, dass z.B. bei Fahrzeugen, die zwar täglich, aber nur auf Kurzstrecke genutzt werden, ein Elektrofahrzeug die bessere Alternative sein könnte.