Streiche: „Kaufverträge“;
Setze: „Lieferungs- und Leistungsverträge“.
Begründung:
Abgesehen von materiellen Gütern werden auch externe Dienstleistungen beschafft. Diese können z.B. die Bewachung von Liegenschaften durch zivile Sicherheitsunternehmen sowie andere Service- und Wartungsleistungen sein. Wenn auch nicht ganz Deckungsgleich in der Bedeutung des aus dem Steuerrecht angelehnten Begriffes „Lieferung und Leistung“, lässt sich hier durch dessen Verwendung eine genauerer Umfang umreißen.