Ä1 zum U3

Die Zeilen 22-25 werden gestrichen.

Begründung:

Eine Pflicht zum Angebot von unverpackten Lebensmitteln halten wir für einen zu schweren Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Betreiber*innen von Lebensmittelgeschäften. Sie lässt sich auch kaum rechtfertigen. Der richtige Weg ist das Verhalten der Konsumierenden zu ändern und der Industrie Anreize für Schaffung Mehrlösungen zusetzen. Man wählt mit den Füßen. Selbst wenn jedes zweite Produkt unverpackt angeboten werden würde, könnten und würden sich die Verbraucher*innen immer noch für das verpackte Lebensmittel entscheiden, denn bereits jetzt ist der Einkauf von unverpackten oder wenigstens weniger verpackten Lebensmitteln möglich. Die Konsumierenden entscheiden sich aber dagegen. Aufklärung oder möglicherweise monetäre Anreize, wie eine Steuer auf in Plastik verpackte Lebensmittel würden hier zu einer stärkeren Reduktion von Plastikmüll führen.