Ä6 zum S6
AntragstellerInnen:
UB Mönchengladbach
Ersetze ab Z.8 „Die Richtlinien“ bis Z.9 „willkürlich.“ Durch: „Richtlinien für eine einheitliche Beurteilung sind nicht vorhanden, was die medizinische Beurteilung der psychischen Gesundheit für die Anwärter*innen undurchschaubar macht und willkürlich erscheinen lässt.“
Dieser Änderungsantrag wurde am Samstag, 3. Oktober 2020 um 20:36 eingetragen.