Ä6 zum S6

Ersetze ab Z.8 „Die Richtlinien“ bis Z.9 „willkürlich.“ Durch: „Richtlinien für eine einheitliche Beurteilung sind nicht vorhanden, was die medizinische Beurteilung der psychischen Gesundheit für die Anwärter*innen undurchschaubar macht und willkürlich erscheinen lässt.“