Ä2 zum D5

Status:
(noch) nicht behandelt

Überschrift ersetzen durch „Wer Strafmündig ist, sollte auch Wählen dürfen!“

Z.3: „dreigliedrig“ ersetzen durch „zweigliedrig“

Z.5-8: komplett streichen

Z.9: „Punkt C“ durch „Punkt B“ ersetzen

Z.11: „Gleichzeitig verlieren dadurch die Eltern ihr Recht, das Wahlrecht für ihr Kind auszuüben.“ streichen

Z. 20: „Bereits jetzt hat eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern lediglich eine Stimme, obwohl sie eigentlich für vier Menschen wählt.“ streichen.

Z.22f: „Ein Wahlrecht ab Geburt würde sie und alle Eltern stärken und ihnen größeres politisches Gewicht verleihen.“ ersetzen durch „Ein Wahlrecht ab 14 würde Kinder und Jugendliche und so auch Familien stärken und ihnen größeres politisches Gewicht verleihen.“

Z.31: „ab Geburt“ ersetzen durch „ab 14 Jahren“

Begründung:

Demokratie bedeutet „Ein Mensch, eine Stimme“. Der Punkt B ignoriert dieses Prinzip komplett und hebelt dieses aus. Punkt B ist demokratiefeindlich und gehört daher rausgestrichen.

Durch die angebliche Stimmberechtigung der Kinder ab Geburt und unter 14 Jahren, vertreten durch die Eltern, wird den Kindern nicht wirklich eine Stimme gegeben und somit werden auch nicht die Interessen der Kinder vertreten, sondern es werden in erster Linie den Eltern mehr Stimmen gegeben. Das führt dazu, dass dieses vorgeschlagene Wahlsystem nicht unbedingt Familien stärkt, sondern bloß das demokratische Prinzip untergräbt.