Ä7 zum S7

Ergänze in Z. 67 „Wir sehen den Staat auch da in der Pflicht zu intervenieren, wo Verhütungsmittel bereits erforscht sind, aber aufgrund einer angeblich unzureichenden Rentabilität nicht auf den Markt gebracht werden. Das ist beispielsweise bei der Pille für den Mann der Fall. Hier argumentiert die Pharmaindustrie, dass der Markt durch die Pille für Frauen bereits gesättigt sei. Hier gilt es durch staatliche Subventionen und Kaufanreize die Pille für den Mann bei der Marktetablierung zu unterstützen. Das heißt aber auch, dass der Staat an erzielten Gewinnen beteiligt werden muss.“