Ä20 zum B2

Ergänze „Dazu gehört auch die Förderung von Alternativen Bildungsverläufen, wie beispielsweise die Kompatibilität mit zusätzlichen Pflichten, wie beispielsweise Kinder- oder Angehörigenpflege, muss durch eine förderungsfähige Teilzeitregelung gewährleistet werden.“