Ä11 zum B2

Ergänze „Insgesamt muss die Förderung der individuellen Bildung über die Erstbildung hinausgehen, sodass insbesondere auch ein Zweitstudium gefördert wird. Die Fördersumme, auch von Weiterbildungsmöglichkeiten, muss als Vollzuschuss ausgezahlt werden, damit die Angst vor Verschuldung niemanden daran hindert ein Studium aufzunehmen. Die Finanzierung der Ausbildung muss durch ein sozial gerechtes Steuersystem erfolgen.“