Ä7 zum A1

Ersetze in Z. 139-141 “Dies kann unter anderem dadurch gewährleistet werden, dass die Schwellenwerte beim Mitbestimmungsgesetz von 2.000 auf 500 gesenkt werden und beim Drittelbeteiligungsgesetz von 500 auf 250.” durch “Dies kann unter anderem dadurch gewährleistet werden, dass jedes Unternehmen, das über einen Aufsichtsrat verfügt, diesen auch mindestens paritätisch mit Arbeitnehmer*innen besetzen muss. Hierzu kann das Mitbestimmungsgesetz reformiert werden. Das Drittelbeteiligungsgesetz lehnen wir aufgrund der mangelnden Vertretung der Arbeitnehmer*innenseite ab.