A6 Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrecht

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Status:
Angenommen

Die Juso Landeskonferenz beschließt, dass die SPD sich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzt. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche muss hinterfragt und neu verhandelt werden. Dadurch ließen sich beispielsweise ein Streikrecht für kirchliche Arbeitnehmer*innen oder die Gründung von Gewerkschaften ermöglichen.

Begründung:

Die Kirchen (inklusive Caritas und Diakonie) sind mit über einer Millionen Beschäftigter der zweit größte Arbeitgeber in Deutschland. So haben die Arbeitsverhältnisse der kirchlich Bediensteten ein massiven Einfluss auf unsere Gesellschaft.
Für uns Sozialdemokraten kann es daher nicht akzeptabel sein, dass die Kirchen vieler Orts blutig erkämpfte Arbeitnehmer- und Grundrechte missachtet.
So wird den Arbeitnehmern der Kirchen das Grundrecht auf Streiks genommen, es findet eine mit unserem Grundrecht nicht vereinbare Diskriminierung von anderes Gläubigen und nicht Gläubigen statt.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Abgelehnt Ä1 zum A6 1 UB Kreis Mettmann

Ersetze in Zeile 1: „Abschaffung“ durch „Veränderung“.

Angenommen Ä2 zum A6 1 UB Münster

Ersetze die Z. 1-4 durch: „Wir fordern die Abschaffung der kirchlichen Sonderrechte im Hinblick auf das Arbeitsrecht in den Fällen, in denen kirchliche Einrichtungen privatwirtschaftlich am Markt tätig sind und dabei durch öffentliche Gelder finanziert werden. Darüber hinaus ist das Verhältnis von Staat und Kirche grundsätzlich zu hinterfragen und neu zu verhandeln.“

Text des Beschlusses:

Wir fordern die Abschaffung der kirchlichen Sonderrechte im Hinblick auf das Arbeitsrecht in den Fällen, in denen kirchliche Einrichtungen privatwirtschaftlich am Markt tätig sind und dabei durch öffentliche Gelder finanziert werden. Darüber hinaus ist das Verhältnis von Staat und Kirche grundsätzlich zu hinterfragen und neu zu verhandeln.

Beschluss-PDF:

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