LA7 Abschiebetourismus stoppen!

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Status:
(noch) nicht behandelt

Ausgangspunkt: Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz des gewöhnungsbedürftigen Innenministers wird neuerdings auch das friedliche verhindern einer Abschiebung, sei es durch verstecken in einer privaten Unterkunft, Sitzblockaden und weitere friedliche Aktionen, als schweren Fall einzustufen. Dies kann mit bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Quelle: Bundestag Die rechtswidrige Behinderung oder Verhinderung der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern Aktenzeichen: WD 7-3000 -119/18

Beschlusstext: Der Landesausschuss möge beschließen, dass die Bundeskonferenz sich dafür einsetzen soll, das Geordnete-Rückkehr-Gesetz zu entschärfen und die friedliche Verhinderung einer Abschiebung als Ordnungswidrigkeit und zivilen Ungehorsamkeit einzustufen.

Begründung:

Es kann nicht sein, dass Menschen, die sich für ihre Mitmenschen einsetzen und nicht der Meinung der Bundesregierung teilen, dass zum Beispiel Afghanistan ein sicheres Herkunftsland sei und deswegen Abschiebungen gerechtfertigt seien für ihr soziales Engagement einen Eintrag in das Führungszeugnis bekommen als Dankeschön. Die Zeiten in dem man Geflüchtete oder Leute die unrechtmäßig auf der Flucht sind versteckt hat und bestraft wird, weil man Beihilfe leistet sollten längst vorbei sein.

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