W1 Antrag zur Schaffung einer sozialen Kreislaufwirtschaft

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Status:
Abgelehnt

Die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert Maßnahmen gegen die Umweltschädigung unter anderem durch die Modeindustrie zu unternehmen.

Dazu fordern wir folgende Maßnahmen:

Die soziale Kreislaufwirtschaft

Die soziale Kreislaufwirtschaft wird für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und muss durch folgenden Kreislauf bestimmt sein:

  • Es werden ausschließlich wiederverwertbare Ressourcen gefördert
  • Herstellung/Wiederaufarbeitung der Rohstoffe
  • Vertrieb der Produkte und Leistungen
  • (Wieder-)Verwendung, Reparatur
  • Sammlung wiederverwendbarer Rohstoffe zum Recyclen
  • Recycling der Rohstoffe
  • Wiederverwertung der Rohstoffe (der Kreislauf beginnt von neuem)

Des Weiteren besitzen die Mitarbeitenden ein hohes Maß an Mitbestimmung bei Einführung und Fortführung der sozialen Kreislaufwirtschaft. Mitarbeitende sind bei ihrer Entwicklung hin zur Nachhaltigkeit aktiv zu fördern und einzubeziehen.

Um eine soziale Kreislaufwirtschaft konsequent umsetzen zu können, müssen Voraussetzungen geschaffen werden, von denen einige im Folgenden aufgelistet werden.

Abschaffung umweltschädlicher Subventionen

  • Kommunikation der Vorteile des Abbaus umweltschädlicher Subventionen mit Darstellung der geschaffenen Vorteile und wo die finanziellen Mittel stattdessen eingesetzt werden. Damit werden die oft irrationalen Argumentationen maßgeblich entkräftigt, in denen bei diesem Subventionsabbau unberechtigterweise eine wirtschaftliche Rezession befürchtet wird.
  • Abschaffung der Dienstwagensubvention und der Steuervergünstigung auf Dieselkraftstoffe
  • Abschaffung des Ausgleichs des Spitzensteuersatzes für energieintensive Unternehmen nach Erhebung der Ökosteuer und somit einer verstärkten Finanzierung der Rentenkasse
  • Biokraftstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie aus Abfällen gewonnen werden, sodass Ackerbau und Landwirtschaft mit Flächenverbrauch nicht zur Nutzung von Biokraftstoffen verwendet wird. Gegenteiliges Verhalten ist zu sanktionieren.
  • Beendigung der direkten und indirekten Subventionierung des Braun- und Steinkohleabbaus, sowie die Einführung der Förderabgabe für Bodenschätze beim Kohleabbau, sowie die Einführung des Wasserentnahmegeldes.
  • Beendigung der Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke
  • Abschaffung der Energiesteuerbefreiung auf eingesetzte fossile Rohstoffe wie Mineralöle, Raffinerieprodukte und Gase (auch bei nicht- energetischem Einsatz, d.h. nicht als Kraftstoffe oder Heizmittel)
  • Abschaffung der Mehrwertsteuerbegünstigung auf Fleischprodukte, jedoch zum Ausgleich Mehrwertsteuerbegünstigungen für pflanzliche Ernährung (7 versus 19% MwSt)
  • Einführung einer effektiven CO2-Steuer mit einem Beginn von mindestens 50 Euro/t CO2 (entsprechend der Forderungen der MCC-PIK-Expertise) und mit einer jährlichen Steigerung der Treibhausgas-Steuer. Die Einnahmen müssen zu 2/3 der Steuereinnahmen analog des Schweizer-Modells den einkommensschwächeren Haushalten zugeführt werden (gerichtet am CO2-Austoß pro Kopf). Dies entspricht dem Wesen der Klimaprämie, das die SPD lange Zeit gefordert hatte. Maßnahmen wie etwa die Erhöhung der Pendlerpauschale helfen eher den Hochverdienern statt den Geringverdienern und dürfen hier keine Anwendung finden. Das andere Drittel der Einnahmen muss den Kommunen zum Ausbau des ÖPNV ausgezahlt werden und dem Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden.
  • In den ehemaligen Kohleabbauregionen müssen entsprechende Umbildungsmaßnahmen angeboten werden und die Region durch Projekte mit neuen regionalen Arbeitsplätzen gefördert werden.

Sozial-ökologische Unternehmen bzw. Organisationen

  • Unternehmen bzw. Organisationen (d.h. Privatwirtschaft als auch der öffentliche Bereich) werden gesetzlich zur Initiierung von Projekten zur schnellen Umsetzung einer sozial verträglichen Kreislaufwirtschaft verpflichtet, bei Bedarf auch gleichermaßen gefördert. Die Förderung soll vor allem Klein- und Mittelunternehmen sowie Selbstständige unterstützen.
  • Unternehmen bzw. Organisationen werden verpflichtet, ihr eigenes Management und auch ihre Mitarbeitende in Bezug auf Nachhaltigkeit zu schulen und dafür entsprechend zu investieren. Die Finanzierung darf nicht zu Lasten der Mitarbeitenden oder der Verbraucher*innen erfolgen. Des Weiteren muss der Arbeitserfolg des Managements und der Mitarbeitenden auch am ökologischen Erfolg gemessen werden.
  • Ein hohes Maß an Mitbestimmung für Mitarbeitende innerhalb der sozialen Kreislaufwirtschaft. Unternehmen bzw. Organisationen müssen die soziale Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung aller Mitarbeitenden entwickeln, damit diese sie auch entsprechend mittragen und die Umsetzung die Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigt.
  • Die Unternehmen bzw. Organisationen müssen autonome, geschlechterparitätisch zusammengesetzte Kontroll-Gremien einsetzen, in denen gleichgestellte Vertreter*innen aller Hierarchieebenen vertreten sind. Diese Gremien überwachen Projekte, die eine soziale Kreislaufwirtschaft initiieren und erhalten sollen. So ist es im klassischen Projektmanagement laut führender Wirtschaftswissenschaftler üblich und erforderlich, wird aber zu selten umgesetzt.
  • Einführung einer sozial-ökologischen Buchhaltung, die den Unternehmenserfolg neben dem ökonomischen Erfolg auch maßgeblich am sozialen Erfolg (z.B. positive Folgen eines guten betrieblichen Gesundheitsmanagement, die sich ökonomisch als auch anhand selbst festgelegter Scorepoints messen lassen) und des ökologischen Erfolgs misst (wie z.B. erreichte CO2-Einsparungen).

Recyclingkreislauf

  • Verbot des Einsatzes von neu hergestelltem Plastik oder Kunststoffen außer bei Medizinprodukten
  • Verpflichtung des Einsatzes von recyceltem Verpackungsmaterial
  • Verbot der Verwendung von Mikroplastik und Palmöl in Kosmetika, Hygieneprodukten und Lebensmitteln
  • Verbot des Exports von defekten und funktionsfähigen Altelektrogeräten außerhalb der EU, wenn nach einem zukünftigen Defekt des Elektrogeräts eine fachgerechte Entsorgung und Materialrückgewinnung nicht mit Sicherheit möglich ist
  • Erfassung eines Saldos an neu eingesetzten Rohstoffen und wiederverwendeten Bestandteilen in der produktherstellenden Industrie, die innerhalb der EU-produziert werden als auch von Importprodukten
  • Steuervergünstigung bei Spenden von Lebensmitteln durch Supermärkte an Tafeln und falls für den menschlichen Verzehr nicht geeignet an Tierheime. Die Steuervergünstigung soll den organisatorischen Aufwand und ggf. die Transportkosten decken. Eben diese Kosten treiben Supermärkte oft dazu, Lebensmitteln aus Kostengründen vorzugsweise zu entsorgen, statt zu spenden. Die Entsorgung von verzehrbaren Lebensmitteln wird verboten.
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss abgeschafft und durch das Verfallsdatum ersetzt werden, wie es auch bereits bei rohem Hackfleisch und rohem Fisch verwendet wird.
  • Verbot der Aussortierung von Lebensmitteln in Supermärkten anhand rein optischer Kriterien und Kennzeichnung von regionalen Produkten, sowie einer Nahrungsmittelampel
  • Die Subventionierung von Unternehmen müssen entsprechend des verwendeten Anteils von recycelten Materialien in ihren Produkten (Substitutionsquote UBA). Sie dient zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft.
  • Recycling von Baumaterialien aus alten Gebäuden zur Wiederverwendung in Neubauten
  • Ausbau der synthetischen Kraftstoffe für den Verkehr und zur Wärmegewinnung nach dem power-to-X-Konzept als Energiespeichermöglichkeit und alternative zur Lithium-Batterie
  • Die EZB und die EEB müssen ausreichend in ökologisch sinnvolle Maßnahmen investieren (green bonds).

Modeindustrie

  • Verpflichtung zur Nutzung von recycelten Kleidungsfasern und Stoffen aus alten Kleidungsstücken oder Recyclingmaterialien
  • Aufbau eines Recycling-Systems für Kleidung
  • Verpflichtung der Modeindustrie beim Kleidungsdesign und Kleiderproduktion keine Materialmixe zu verwenden, die ein Recycling der Kleidung erschweren oder unmöglich machen
  • Anbau von Baumwolle nur aus sozial verantwortlichem und ökologischem Anbau, falls kein Recycling möglich ist
Begründung:

Die Energiegewinnung aus Kohle und fossilen Brennstoffen ist nur möglich, indem sie direkt und indirekt subventioniert werden. Gelder, die für diese Subventionen verwendet werden, können stattdessen zur Förderung der strukturschwächeren ehemaligen Kohleabbauregionen zur Verfügung gestellt werden.

Eine effiziente Maßnahme Treibhausgase einzusparen ist besteht in der Wiederverwertung von bereits verwendeten Materialien. Wird bereits bei der Produktion die Wiederverwertbarkeit eines Produktes berücksichtigt, so können Materialien und Rohstoffe zurückgewonnen werden zur Herstellung von neuen Produkten. Dies spart zudem Energie und Ressourcen.

Ein großer Sektor, der für die Treibgasemissionen verantwortlich ist, ist die Kleidungsindustrie und die Modebranche. Durch eine Verpflichtung zum Einsatz von Recyclingmaterialien in der Kleidungsproduktion kann ein Teil der Emissionen reduziert werden. Insbesondere würde dies für den fast fashion-Sektor zutreffen, in dem Kleidungsstücke eine kurze Nutzungsdauer haben und entsorgt werden.

Zudem ist auf die wichtigsten Vorteile der sozialen Kreislaufwirtschaft hinzuweisen:

  • Sie löst das Problem der steigenden Nachfrage nach Rohstoffen und der zunehmenden Ressourcenknappheit (etwa aufgrund des Bevölkerungswachstums).
  • Erhebliche Senkung der CO2-Emissionen, da deutlich weniger Rohstoffe gewonnen werden müssen. Somit sinkt die Umweltbelastung.
  • Die Kreislaufwirtschaft schafft Arbeitsplätze, da neue Stellen geschaffen werden müssen, die die Funktionalität einer Kreislaufwirtschaft gewährleisten.
  • Mitarbeitende erhalten mehr Entscheidungsrechte, was einen wichtigen Schritt zur Demokratisierung von von Unternehmen bzw. Organisationen darstellt.

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