LA6 Beitrittsrecht auch ohne Penis

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Status:
(noch) nicht behandelt

Sachverhalt:

Wir schreiben das Jahr 2019 und man möge es kaum glauben das Menschen aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind, bestimmten Vereinen nicht beitreten dürfen. Diese Diskriminierung wird auch nicht vom Gesetzgeber verhindert und so müssen Frauen oft draußen bleiben. Ihre Arbeit wird dennoch gerne in Anspruch genommen und sie werden oft als das schmückende Beiwerk des Mannes benutzt. Sie hat keine andere Aufgabe als gut auszusehen und dabei nett zu lächeln, ggf. darf sie aber auch schon mal einen Kuchen backen. Das aktive Vereinsleben bleibt ihr allerdings verwehrt. Diese Perversion zeigt sich zum Beispiel darin, dass es Schützenvereine gibt welche in ihrer Satzung schriftlich festgehalten haben, dass sobald eine Frau den Vogel schießt der Schützenverein aufgelöst wird. Um dies zu verhindern nehmen sie Frauen nicht als Mitglied in ihrem Verein auf.

Beschlussvorlage:

Das Vereinsrecht NRW sollte dahingehend angepasst werden, dass Vereine noch frei in der Wahl ihrer Mitglieder sein dürfen, aber sich nicht kategorisch einer Geschlechtsgruppe von vornherein ausschließen dürfen. Selbstverständlich sollte es Ausnahmen für geschlechterbezogenen Selbsthilfegruppen geben. Eine Ausnahme kann nicht mit der Begründung von Brauchtum und Tradition gemacht werden.

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