S4 Den psychischen Folgen der Corona-Krise begegnen

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Status:
Mit Änderungen angenommen

Die Corona-Krise beeinträchtigt auch die psychische Gesundheit der Bürger*innen. Schon in nicht Krisenzeiten ist diese aber ein Tabuthema. So schätzen Expert*innen, dass nur etwa ein Drittel der in Deutschland an Depressionen leidenden Menschen ärztliche Unterstützung bekommen [1], was auch an Stigmatisierung und Unwissen liegt. Die Corona-Krise hat viele Menschen in unterschiedliche Extremsituationen gebracht, zu Traumata geführt oder diese verschlimmert. Dazu gehören Angstzustände, Isolation und Vereinsamung, häusliche und sexualisierte Gewalt oder Existenzangst. Aber auch die Erfahrung, Verwandte allein sterben lassen zu müssen oder im Kreissaal alleine gebären müssen, können nachhaltig Spuren hinterlassen. Eltern, die Job und Kinderbetreuung gleichzeitig bewältigen mussten, berichten von Überforderung mit teilweise gewalttätigen Folgen. Vor allem junge Menschen sind von der Krise finanziell betroffen [2] und Leiter*innen von Tafeln erzählen von einer „neuen Form der Not“ [3] und von jungen Menschen, die zur Tafel gegangen sind, weil sie sonst nichts mehr zu Essen gehabt hätten. Auch Kinder hat die Krise besonders getroffen: Sie konnten nicht mit anderen Kindern zur Schule gehen oder spielen – die sozialen Folgen der Schulschließungen können bis jetzt nur erahnt werden. Es ist auch nicht zu übersehen, dass Frauen einen übergroßen Teil dieser Last getragen haben und dass die Krise sich in Abhängigkeit der sozioökonomischen Lage von Personen unterschiedlich niedergeschlagen hat. Da die Krise weiterhin anhält, ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Beschreibung der Lage schnell verändern wird.

Während den wirtschaftlichen und finanziellen Folgen von der Politik mit dem größten Hilfspaket in der deutschen Geschichte begegnet wurde, sind die gesundheitlichen Folgen – sowohl physisch für die an Corona Genesenen als auch psychisch für alle Teile der Gesellschaft – bis jetzt weitestgehend untergegangen. Dadurch wird das Tabu, das es rund um psychische Gesundheit gibt, nur verstärkt. Dabei müssen viele Menschen extreme Situationen aushalten, was nicht spurlos vorbeigehen wird. Die ersten Ärzte bemerken die Folgen: „Eine Mehrheit der Pädiater spricht von einer Zunahme psychischer Störungen bei jungen Patienten infolge der Corona-Einschränkungen. 68 Prozent rechnen mit coronabedingten Traumata bei Heranwachsenden.“ [4] Beachtet werden muss auch die Lage der Therapeut*innen, die unter enorm erschwerten Bedingungen arbeiten müssen. Zudem sind durch Ausfälle von Sitzungen ambulante Praxen auch in finanzielle Not geraten. Ihre Arbeit muss anerkannt und finanzielle Hilfen angeboten werden, damit keine Praxen wegbrechen.

Wir fordern daher, dass auf unterschiedlichen Ebenen das Thema psychische Gesundheit nach Corona möglichst breit angegangen wird:

  • Einrichtung von runden Tischen für psychische Gesundheit in den Kommunen, zu denen unter anderem die Vertreter*innen der Psychotherapeuten- und Ärztekammer, der DPtV (Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung) sowie Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Jugendämter eingeladen werden.
  • Bereitstellung von Fonds für die Erforschung der Auswirkungen der Corona-Krise auf die psychische Gesundheit durch das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Selbsthilfegruppen zu den Folgen von Corona.
  • Ausbau des Angebotes an Psychotherapie. Dabei muss beachtet werden, welche Aspekte in der Ausbildung junge Menschen darin hindern, diesen Beruf zu ergreifen sowie die Vergabe der Praxissitze überarbeitet werden.
  • Professionelle Beratung von Lehrkräften, um Auswirkungen schnell zu erkennen.
  • Aufstockung der Stellen in der Schulpsychologie durch die Länder, um ein besseres Angebot und eine bessere Betreuungsquote zu erreichen.
  • Arbeitgeber*innen sind für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen verantwortlich. Daher müssen sie zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) gesetzlich verpflichtet und hier bei Bedarf gleichermaßen gefördert bzw. befähigt werden. Nicht nur unter physischen Aspekten (z.B. Fitness), wie es schon weit verbreitet ist, sondern auch gleichermaßen unter psychologischen Aspekten. Das muss gleichermaßen für Arbeitnehmer*innen im Homeoffice gelten, da u.a. die soziale Isolation psychische Risiken mit sich bringen kann.

[1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106418/Depression-noch-immer-Tabuthema (zuletzt aufgerufen am 03.07.2020)

[2] https://www.ksta.de/wirtschaft/studie-vor-allem-juengere-leiden-wirtschaftlich-unter-der-corona-krise-37121282 ((zuletzt aufgerufen am 06.08.2020)

[3] https://www.rnd.de/politik/corona-viele-junge-menschen-suchen-in-krise-hilfe-bei-tafeln-KDZZFJQ57ES2CZRUGJQHQNRTF4.html (zuletzt aufgerufen am 06.08.2020)

[4] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115323/Kinder-und-Jugendaerzte-warnen-vor-erneuten-Schulschliessungen?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter (zuletzt aufgerufen am 06.08.2020)

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä4 zum S4 5 UB Mönchengladbach Ersetze in Z.5 von „zu“ bis „verschlimmert.“ Durch: „die zu akuten Belastungsreaktionen bis hin zu psychischen Erkrankungen führen können, so wie bereits bestehende Erkrankungen verschlimmern und Traumata triggern.“
Angenommen Ä5 zum S4 9 UB Mönchengladbach Ersetze in Z.9 „teilweise gewalttätigen Folgen“ durch: „einem Anstieg von häuslicher Gewalt“
Angenommen Ä6 zum S4 22 UB Mönchengladbach Ersetze in Z.22 „Pädiater“ durch „Pädiater[*innen]“
Angenommen Ä1 zum S4 31 UB Bielefeld Streiche „der Psychotherapeuten- und Ärztekammer, der DPtV (Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung)“ und ersetze durch „der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der psychotherapeutischen und psychiatrischen Fachverbände“.
Angenommen Ä2 zum S4 37 UB Bielefeld Streiche: „muss beachtet werden, welche Aspekte in der Ausbildung junge Menschen darin hindern, diesen Beruf zu ergreifen sowie“.
Angenommen Ä7 zum S4 37 UB Mönchengladbach Ersetze ab Z.37 ab „Dabei“ bis Z.39 „werden“: „Die aktuelle Bedarfsplanung muss an den tatsächlichen Bedarf angepasst und die Kassensitze für Psychotherapeut*innen ausgebaut werden. Es darf nicht mehr passieren, dass die Psychotherapie aus eigener Tasche bezahlt wird und erst nachträglich von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, was aktuell noch bei Praxen der Fall ist, die keinen Kassensitz bekommen.“
Angenommen Ä3 zum S4 39 UB Bielefeld Nach Zeile 39 einfügen: „Für den psychotherapeutischen Nachwuchs (PiA), der aktuell trotz widriger Rahmenbedingungen weiterhin an der Patient*innenversorgung teilnimmt, fordern wir: a) Es soll ausreichende und kostenfreie Schutzausrüstung für PiA bereitgestellt sowie die Möglichkeit von ausreichenden Sicherheitsabständen und Lüftungsmöglichkeiten (auch in Büroräumen) gewährleistet werden. Dass dies im Gegensatz zu approbierten Kolleg*innen bei PiA nicht immer gewährleistet werden kann, halten wir für einen beispiellosen Skandal. Es kann nicht sein, dass sich Menschen, die tagtäglich Patient*innen behandeln, auch noch ihre Schutzausrüstung selbstständig erwerben müssen, während ihre approbierten Kolleg*innen diese gestellt bekommen. b) Institute sollen sicherstellen, dass die Ausbildung auch unter den gegenwärtigen Bedingungen über Online-Seminare, Online-Selbsterfahrung und Online-Supervision ermöglicht wird, um die Verzögerungen im Ausbildungsverlauf so gering wie möglich zu halten. Sollten Präsenztermine nötig werden, ist auf einen ausreichenden Mindestabstand der Teilnehmenden von 2 Metern sowie ausreichende Lüftungsmöglichkeiten zu achten und angemessene Schutzausrüstung bereitzustellen. c) Die Landesprüfungsämter sollen während der Corona-Pandemie Online-Seminare, Online-Supervision und Online-Selbsterfahrung anerkennen. Bei fehlenden Theorieseminaren soll eine Zulassung zur Prüfung ermöglicht werden, sofern zu einem späteren Zeitpunkt ein Nachweis über die entsprechenden Seminare nachgereicht wird. Die Approbation kann ohnehin erst beantragt werden, wenn die Absolvierung der ausstehenden Ausbildungsleistungen nachgewiesen wurde. Bei fehlenden Behandlungsstunden bzw. unvollständigen PT1/PT2- Stunden soll die Zulassung zur Prüfung ermöglicht werden, insofern die Leistungen bis zur mündlichen Prüfung erbracht werden können. d) PiA sollen im Rahmen der Praktischen Ausbildung bundesweit Fernbehandlungen durchführen dürfen (analog der niedergelassenen Psychotherapeut*innen) und die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt bekommen. Für den Patient*innenkontakt müssen die Institute gewährleisten, dass PiA mit angemessener Schutzausrüstung versorgt werden. e) Entsprechend der Entschädigungen für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen müssen auch PiA in der praktischen Ausbildung Ausgleichszahlungen erhalten. Auch PiA sollen im Rahmen der praktischen Ausbildung bundesweit Fernbehandlungen wie niedergelassene Psychotherapeut*innen vergütet bekommen. Zudem sollen Krankenkassen die Kosten für die notwendige Schutzausrüstung für die PiA tragen. Auch soll für PiA der Zugang zu bestehenden staatlichen Maßnahmen (z. B. Rettungsschirm für Solo-Selbstständige) ermöglicht werden, um finanzielle Entlastungen zu ermöglichen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass PiA unter Umständen die entsprechenden formalen Anforderungen nur begrenzt (oder gar nicht) erfüllen können f) Für die Zeit der praktischen Tätigkeit schlagen wir Kulanzregelungen vor. Zum einen soll ermöglicht werden, fehlende Stunden bei der praktischen Tätigkeit auch in einem kürzeren Zeitraum zu erwerben und auf den dreimonatigen Mindestzeitraum (gemäß § 2 Abs. 2 PsychThAPrV) zu verzichten. Auch sollen PT1/PT2 anerkannt werden, wenn die Stundenzahl erreicht wurde, das Kriterium des Zeitraums jedoch nicht erfüllt ist. Weitergehend fordern wir, im Einzelfall spezifische Härtefallregelungen zu ermöglichen. g) Den Instituten soll ermöglicht werden, von den curricularen Voraussetzungen für die Zwischenprüfung während der Corona-Pandemie abzuweichen, sodass auch bei nicht vollständig erbrachten Leistungen eine Zwischenprüfung und somit ein Einstieg in die praktische Ausbildung möglich ist und nicht verzögert wird.“
Text des Beschlusses:

Die Corona-Krise beeinträchtigt auch die psychische Gesundheit der Bürger*innen. Schon in nicht Krisenzeiten ist diese aber ein Tabuthema. So schätzen Expert*innen, dass nur etwa ein Drittel der in Deutschland an Depressionen leidenden Menschen ärztliche Unterstützung bekommen [1], was auch an Stigmatisierung und Unwissen liegt. Die Corona-Krise hat viele Menschen in unterschiedliche Extremsituationen gebracht, die zu akuten Belastungsreaktionen bis hin zu psychischen Erkrankungen führen können, so wie bereits bestehende Erkrankungen verschlimmern und Traumata triggern. Dazu gehören Angstzustände, Isolation und Vereinsamung, häusliche und sexualisierte Gewalt oder Existenzangst. Aber auch die Erfahrung, Verwandte allein sterben lassen zu müssen oder im Kreissaal alleine gebären müssen, können nachhaltig Spuren hinterlassen. Eltern, die Job und Kinderbetreuung gleichzeitig bewältigen mussten, berichten von Überforderung mit einem Anstieg von häuslicher Gewalt. Vor allem junge Menschen sind von der Krise finanziell betroffen [2] und Leiter*innen von Tafeln erzählen von einer „neuen Form der Not“ [3] und von jungen Menschen, die zur Tafel gegangen sind, weil sie sonst nichts mehr zu Essen gehabt hätten. Auch Kinder hat die Krise besonders getroffen: Sie konnten nicht mit anderen Kindern zur Schule gehen oder spielen – die sozialen Folgen der Schulschließungen können bis jetzt nur erahnt werden. Es ist auch nicht zu übersehen, dass Frauen einen übergroßen Teil dieser Last getragen haben und dass die Krise sich in Abhängigkeit der sozioökonomischen Lage von Personen unterschiedlich niedergeschlagen hat. Da die Krise weiterhin anhält, ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Beschreibung der Lage schnell verändern wird.

Während den wirtschaftlichen und finanziellen Folgen von der Politik mit dem größten Hilfspaket in der deutschen Geschichte begegnet wurde, sind die gesundheitlichen Folgen – sowohl physisch für die an Corona Genesenen als auch psychisch für alle Teile der Gesellschaft – bis jetzt weitestgehend untergegangen. Dadurch wird das Tabu, das es rund um psychische Gesundheit gibt, nur verstärkt. Dabei müssen viele Menschen extreme Situationen aushalten, was nicht spurlos vorbeigehen wird. Die ersten Ärzte bemerken die Folgen: „Eine Mehrheit der Pädiater[*innen] spricht von einer Zunahme psychischer Störungen bei jungen Patienten infolge der Corona-Einschränkungen. 68 Prozent rechnen mit coronabedingten Traumata bei Heranwachsenden.“ [4] Beachtet werden muss auch die Lage der Therapeut*innen, die unter enorm erschwerten Bedingungen arbeiten müssen. Zudem sind durch Ausfälle von Sitzungen ambulante Praxen auch in finanzielle Not geraten. Ihre Arbeit muss anerkannt und finanzielle Hilfen angeboten werden, damit keine Praxen wegbrechen.

Wir fordern daher, dass auf unterschiedlichen Ebenen das Thema psychische Gesundheit nach Corona möglichst breit angegangen wird:

  • Einrichtung von runden Tischen für psychische Gesundheit in den Kommunen, zu denen unter anderem die Vertreter*innen der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der psychotherapeutischen und psychiatrischen Fachverbände sowie Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Jugendämter eingeladen werden.
  • Bereitstellung von Fonds für die Erforschung der Auswirkungen der Corona-Krise auf die psychische Gesundheit durch das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Selbsthilfegruppen zu den Folgen von Corona.
  • Ausbau des Angebotes an Psychotherapie. Die aktuelle Bedarfsplanung muss an den tatsächlichen Bedarf angepasst und die Kassensitze für Psychotherapeut*innen ausgebaut werden. Es darf nicht mehr passieren, dass die Psychotherapie aus eigener Tasche bezahlt wird und erst nachträglich von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, was aktuell noch bei Praxen der Fall ist, die keinen Kassensitz bekommen.
  • Für den psychotherapeutischen Nachwuchs (PiA), der aktuell trotz widriger Rahmenbedingungen weiterhin an der Patient*innenversorgung teilnimmt, fordern wir:

    a) Es soll ausreichende und kostenfreie Schutzausrüstung für PiA bereitgestellt sowie die Möglichkeit von ausreichenden Sicherheitsabständen und Lüftungsmöglichkeiten (auch in Büroräumen) gewährleistet werden. Dass dies im Gegensatz zu approbierten Kolleg*innen bei PiA nicht immer gewährleistet werden kann, halten wir für einen beispiellosen Skandal. Es kann nicht sein, dass sich Menschen, die tagtäglich Patient*innen behandeln, auch noch ihre Schutzausrüstung selbstständig erwerben müssen, während ihre approbierten Kolleg*innen diese gestellt bekommen.

    b) Institute sollen sicherstellen, dass die Ausbildung auch unter den gegenwärtigen Bedingungen über Online-Seminare, Online-Selbsterfahrung und Online-Supervision ermöglicht wird, um die Verzögerungen im Ausbildungsverlauf so gering wie möglich zu halten. Sollten Präsenztermine nötig werden, ist auf einen ausreichenden Mindestabstand der Teilnehmenden von 2 Metern sowie ausreichende Lüftungsmöglichkeiten zu achten und angemessene Schutzausrüstung bereitzustellen.

    c) Die Landesprüfungsämter sollen während der Corona-Pandemie Online-Seminare, Online-Supervision und Online-Selbsterfahrung anerkennen. Bei fehlenden Theorieseminaren soll eine Zulassung zur Prüfung ermöglicht werden, sofern zu einem späteren Zeitpunkt ein Nachweis über die entsprechenden Seminare nachgereicht wird. Die Approbation kann ohnehin erst beantragt werden, wenn die Absolvierung der ausstehenden Ausbildungsleistungen nachgewiesen wurde. Bei fehlenden Behandlungsstunden bzw. unvollständigen PT1/PT2- Stunden soll die Zulassung zur Prüfung ermöglicht werden, insofern die Leistungen bis zur mündlichen Prüfung erbracht werden können.

    d) PiA sollen im Rahmen der Praktischen Ausbildung bundesweit Fernbehandlungen durchführen dürfen (analog der niedergelassenen Psychotherapeut*innen) und die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt bekommen. Für den Patient*innenkontakt müssen die Institute gewährleisten, dass PiA mit angemessener Schutzausrüstung versorgt werden.

    e) Entsprechend der Entschädigungen für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen müssen auch PiA in der praktischen Ausbildung Ausgleichszahlungen erhalten. Auch PiA sollen im Rahmen der praktischen Ausbildung bundesweit Fernbehandlungen wie niedergelassene Psychotherapeut*innen vergütet bekommen. Zudem sollen Krankenkassen die Kosten für die notwendige Schutzausrüstung für die PiA tragen. Auch soll für PiA der Zugang zu bestehenden staatlichen Maßnahmen (z. B. Rettungsschirm für Solo-Selbstständige) ermöglicht werden, um finanzielle Entlastungen zu ermöglichen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass PiA unter Umständen die entsprechenden formalen Anforderungen nur begrenzt (oder gar nicht) erfüllen können

    f) Für die Zeit der praktischen Tätigkeit schlagen wir Kulanzregelungen vor. Zum einen soll ermöglicht werden, fehlende Stunden bei der praktischen Tätigkeit auch in einem kürzeren Zeitraum zu erwerben und auf den dreimonatigen Mindestzeitraum (gemäß § 2 Abs. 2 PsychThAPrV) zu verzichten. Auch sollen PT1/PT2 anerkannt werden, wenn die Stundenzahl erreicht wurde, das Kriterium des Zeitraums jedoch nicht erfüllt ist. Weitergehend fordern wir, im Einzelfall spezifische Härtefallregelungen zu ermöglichen.

    g) Den Instituten soll ermöglicht werden, von den curricularen Voraussetzungen für die Zwischenprüfung während der Corona-Pandemie abzuweichen, sodass auch bei nicht vollständig erbrachten Leistungen eine Zwischenprüfung und somit ein Einstieg in die praktische Ausbildung möglich ist und nicht verzögert wird.

  • Professionelle Beratung von Lehrkräften, um Auswirkungen schnell zu erkennen.
  • Aufstockung der Stellen in der Schulpsychologie durch die Länder, um ein besseres Angebot und eine bessere Betreuungsquote zu erreichen.
  • Arbeitgeber*innen sind für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen verantwortlich. Daher müssen sie zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) gesetzlich verpflichtet und hier bei Bedarf gleichermaßen gefördert bzw. befähigt werden. Nicht nur unter physischen Aspekten (z.B. Fitness), wie es schon weit verbreitet ist, sondern auch gleichermaßen unter psychologischen Aspekten. Das muss gleichermaßen für Arbeitnehmer*innen im Homeoffice gelten, da u.a. die soziale Isolation psychische Risiken mit sich bringen kann.

    [1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106418/Depression-noch-immer-Tabuthema (zuletzt aufgerufen am 03.07.2020)

    [2] https://www.ksta.de/wirtschaft/studie-vor-allem-juengere-leiden-wirtschaftlich-unter-der-corona-krise-37121282 ((zuletzt aufgerufen am 06.08.2020)

    [3] https://www.rnd.de/politik/corona-viele-junge-menschen-suchen-in-krise-hilfe-bei-tafeln-KDZZFJQ57ES2CZRUGJQHQNRTF4.html (zuletzt aufgerufen am 06.08.2020)

    [4] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115323/Kinder-und-Jugendaerzte-warnen-vor-erneuten-Schulschliessungen?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter (zuletzt aufgerufen am 06.08.2020)

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