A4 Die maximale Probezeit von sechs auf drei Monate verkürzen.

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Angenommen

Derzeit ist gesetzlich geregelt, dass die Probearbeitszeit in Absprache zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bis zu sechs Monaten andauern kann.

In der Realität allerdings müssen Arbeitnehmer*innen häufig eine sechsmonatige Probearbeitszeit absolvieren, ohne dass jemals eine Absprache stattgefunden hat, geschweige denn ein nachvollziehbarer Grund vorhanden ist.

Es gibt viele Arbeitsbereiche, in denen es für den*die Arbeitgeber*in nicht notwendig ist, eine solch lange Zeit die Arbeitnehmer*innen prüfen zu müssen, da die Eignung für diesen Arbeitsbereich in den ersten drei Monaten festgestellt werden können.

Außerdem wird die Dauer der Probearbeitszeit von sechs Monaten ausgenutzt, um Arbeitnehmer*innen für eine arbeitsaufwendige Zeit einzustellen und sie nach dieser wieder zu entlassen.

Des Weiteren besitzt der*die Arbeitgeber*in die Macht über die Einstellung, was dazu führt, dass eine Absprache, wenn sie dann stattfindet, nach Wünschen beider Parteien praktisch unmöglich ist.

Für den*die Arbeitnehmer*in kann es eine Belastung darstellen, sechs Monate in der Ungewissheit zu leben den Job behalten zu können. Dies kann ebenfalls ein gewisses Existenzrisiko darstellen.

Durch die fehlende Absprache zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen und die Ausnutzung vieler Arbeitgeber*innen ist die Verkürzung der maximalen Probezeit notwendig.

Daher fordern wir die Probezeit auf höchstens drei Monate zu begrenzen. 

Text des Beschlusses:

Derzeit ist gesetzlich geregelt, dass die Probearbeitszeit in Absprache zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bis zu sechs Monaten andauern kann.

In der Realität allerdings müssen Arbeitnehmer*innen häufig eine sechsmonatige Probearbeitszeit absolvieren, ohne dass jemals eine Absprache stattgefunden hat, geschweige denn ein nachvollziehbarer Grund vorhanden ist.

Es gibt viele Arbeitsbereiche, in denen es für den*die Arbeitgeber*in nicht notwendig ist, eine solch lange Zeit die Arbeitnehmer*innen prüfen zu müssen, da die Eignung für diesen Arbeitsbereich in den ersten drei Monaten festgestellt werden können.

Außerdem wird die Dauer der Probearbeitszeit von sechs Monaten ausgenutzt, um Arbeitnehmer*innen für eine arbeitsaufwendige Zeit einzustellen und sie nach dieser wieder zu entlassen.

Des Weiteren besitzt der*die Arbeitgeber*in die Macht über die Einstellung, was dazu führt, dass eine Absprache, wenn sie dann stattfindet, nach Wünschen beider Parteien praktisch unmöglich ist.

Für den*die Arbeitnehmer*in kann es eine Belastung darstellen, sechs Monate in der Ungewissheit zu leben den Job behalten zu können. Dies kann ebenfalls ein gewisses Existenzrisiko darstellen.

Durch die fehlende Absprache zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen und die Ausnutzung vieler Arbeitgeber*innen ist die Verkürzung der maximalen Probezeit notwendig.

Daher fordern wir die Probezeit auf höchstens drei Monate zu begrenzen. 

Beschluss-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen