I3 Einführung eines Feiertages zu Ehren des Grundgesetzes

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Status:
Abgelehnt

Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge beschließen, dass der 23. Mai als gesetzlicher Feiertag zu Ehren des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden soll.

Begründung:

Gerade heute in Zeiten des immer stärker werdenden Nationalismus empfinden wir es als wichtig zu den Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen und diese zu betonen. Einen neuen Feiertag zu schaffen halten wir für eine gute Möglichkeit. Gleichzeitig wäre dieser Feiertag gesamtgesellschaftlich relevant.

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