LA8 Verhütungsmittel kassenfinanziert

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Status:
Angenommen

Ausgangspunkt: Bisher können nur Frauen auf gesetzlich festgelegte Mittel zurückgreifen und hormonelle Verhütungsmittel bis zum 22 Lebensjahr bei der Krankenkasse beantragen.

Beschlusstext: Der Landesausschuss möge beschließen, dass Menschen ohne Altersbeschränkgung Kondome bei der Krankenkasse beantragen können. Die Beantragung und die Herausgabe der Kondome soll ohne jegliche Geldaufwendung erfolgen. Die Beantragung soll ohne Ausschluss von Alter oder Geschlecht erfolgen.

Begründung:

Verhütung sollte kein Luxusgut sein. Nur weil ein Mensch kein Geld für Verhütungsmittel hat sollte es nicht bedeuten, dass diese zwangsweise auf Verhütungsmittel verzichten müssen. Darüber hinaus würde es auch aktueller Sicht bedeuten, dass Verhütung reine Frauensache ist und diese nur auf hormonelle Verhütungsmittel zurückgreifen dürfen. Das Kondom gilt als eines der sichersten Verhütungsmittel und ist das einzige Verhütungsmittel, das auch vor sexuell übertragbare Krankheiten schützt. Es sollte als selbstverständlich gelten das Verhütung nicht nur Frauensache ist sondern auch keine Frage des Geldes ist.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä1 zum LA8 1 Märkischer Kreis Ersetze Titel durch "Verhütungsmittel kassenfinanziert"
Angenommen Ä2 zum LA8 4 Märkischer Kreis Ersetze in Zeile 4 "der Kondome" durch "von Verhütungsmitteln".
Text des Beschlusses:

Ausgangspunkt: Bisher können nur Frauen auf gesetzlich festgelegte Mittel zurückgreifen und hormonelle Verhütungsmittel bis zum 22 Lebensjahr bei der Krankenkasse beantragen.

Beschlusstext: Der Landesausschuss möge beschließen, dass Menschen ohne Altersbeschränkgung Kondome bei der Krankenkasse beantragen können. Die Beantragung und die Herausgabe von Verhütungsmitteln soll ohne jegliche Geldaufwendung erfolgen. Die Beantragung soll ohne Ausschluss von Alter oder Geschlecht erfolgen.

Beschluss-PDF:

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