A2 Freiwilligendienste stärken

Status:
Mit Änderungen angenommen

Jedes Jahr leisten Zehntausende, vor allem junge Menschen in Deutschland einen Freiwilligendienst ab. Davon 57.000 einen „Jugendfreiwilligendienst“: Bspw. ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), etwa 40.000 leisten einen Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Aus vielen Einsatzbereichen, ob im Krankenhaus, Kindergarten, in Freizeiteinrichtungen, Nationalparks oder beim Denkmalschutz sind diese Freiwilligen nicht mehr weg zu denken. Trotzdem fehlt es an vielem: Freiwillige werden schlecht bezahlt, leisten oft mehr Arbeit als eigentlich erlaubt und haben kaum Möglichkeiten, etwas an diesen Strukturen zu verändern.

Einheitlicher Freiwilligendienst:

Die drei großen Freiwilligendienste, FSJ, FÖJ und BFD, unterscheiden sich auf struktureller Ebene in vielen Punkten, vor Ort arbeiten aber oft Freiwillige aus verschiedenen Diensten in den gleichen Einsatzstellen.

FSJ und FÖJ sind sogenannte Jugendfreiwilligendienste und werden von den Ländern getragen. Freiwillige in diesen Diensten dürfen höchstens 26 Jahre alt sein. Der BFD ist der jüngste Freiwilligendienst und wird als Ersatz für den Zivildienst, seit die Wehrpflicht ausgesetzt ist, von der Bundesrepublik angeboten, die nur in dieser Form einen Freiwilligendienst anbieten kann. Einen BFD kann jede*r alle 5 Jahre leisten, es gibt keine Altersgrenze. In allen Diensten müssen die Freiwilligen eine bestimmte Anzahl von Seminartagen belegen, diese finden meist in einer festen Gruppe statt.

Für Interessierte und auch für Freiwillige sind die Unterschiede zwischen den Diensten auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Erst in den Einsatzstellen treten diese in Form von verschiedenen Seminaren, Mitbestimmungssystemen und Bezahlung auf.

Längerfristig muss es das Ziel sein, die Freiwilligendienste zu vereinheitlichen. Dabei sollte es sowohl Angebote für Jugendliche als auch für ältere Erwachsene geben. In der Zwischenzeit braucht es bessere Informationen zu den Diensten. Idealerweise in Form einer Internetseite, auf der Informationen zu allen Einsatzstellen, Diensten und Bewerbungsverfahren abrufbar sind.

Bezahlung:

Die Bezahlung der Freiwilligen, das sogenannte Taschengeld, wird von den Einsatzstellen übernommen und von Ländern/dem Bund subventioniert. Das Taschengeld ist auf 6% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gedeckelt, aktuell also auf 426€ pro Monat. Einsatzstellen können darüber hinaus z.B. Wohn- oder Verpflegungsgeld zahlen. Die meisten Freiwilligen verdienen aber deutlich unter 400€. Wenn vom Taschengeld neben Verpflegung auch noch Miete und Bahnticket finanziert werden sollen, dann kommen viele Freiwillige in Schwierigkeiten.

Für uns ist klar: einen Freiwilligendienst, auch außerhalb der Heimatstadt muss jede*r leisten können. Ob jemand einen Freiwilligendienst leisten kann, darf nicht davon abhängen, ob die Eltern die Miete zahlen oder noch ein Nebenjob angenommen werden kann.

Das Taschengeld für Freiwillige muss auf das Niveau einer Grundsicherung erhöht werden. Außerdem müssen Freiwillige die Möglichkeit haben, kostenlos oder zumindest kostengünstig den ÖPNV zu nutzen.

Mitbestimmung der Freiwilligen:

Sowohl im FSJ/FÖJ als auch im BFD gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Vertretung für die Freiwilligen. Dies funktioniert unterschiedlich gut:

Die Jugendfreiwilligendienste haben eine hierarchische Vertretungsstruktur ähnlich derer von Schüler*innenvertretungen (in den Seminargruppen werden Sprecher*innen gewählt, diese wählen wiederum Landessprecher*innen und im FÖJ auch Bundessprecher*innen). Dagegen findet die Wahl der BFD-Sprecher*innen jedes Jahr als Online-Wahl statt. Interessierte für das Amt können sich auf einer Website registrieren, einen Steckbrief erstellen und sich vorstellen. Wer an der Wahl teilnehmen will, muss sich registrieren, erhält eine Zugangsbestätigung und darf 4 Wochen später wählen.

Die Wahlbeteiligung ist diesem System entsprechend und lag im vergangenen Jahr bei unter 1%.

Freiwillige wissen selbst am besten, wo die Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten in ihren Diensten liegen. Um Freiwilligendienste konkret zu verbessern, braucht es die Mitbestimmung von Freiwilligen. Dass diese, wie im Bundesfreiwilligendienst, offensichtlich nicht erwünscht ist, ist nicht tragbar. Auch im Bundesfreiwilligendienst muss ein Delegiertenprinzip eingeführt werden, so wie es von den anderen Jugendfreiwilligendiensten vorgemacht wird.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä1 zum A2 31 UB Bonn Ersetze in Z. 31 “der Heimatstadt” durch “des Elternhauses”
Angenommen Ä2 zum A2 35 UB Hamm Ergänze nach Z. 35: „Dieser Punkt würde dann obsolet werden, wenn endlich das 365€-Ticket oder ein ticketfreier Nahverkehr eingeführt werden.“
Text des Beschlusses:

Jedes Jahr leisten Zehntausende, vor allem junge Menschen in Deutschland einen Freiwilligendienst ab. Davon 57.000 einen „Jugendfreiwilligendienst“: Bspw. ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), etwa 40.000 leisten einen Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Aus vielen Einsatzbereichen, ob im Krankenhaus, Kindergarten, in Freizeiteinrichtungen, Nationalparks oder beim Denkmalschutz sind diese Freiwilligen nicht mehr weg zu denken. Trotzdem fehlt es an vielem: Freiwillige werden schlecht bezahlt, leisten oft mehr Arbeit als eigentlich erlaubt und haben kaum Möglichkeiten, etwas an diesen Strukturen zu verändern.

Einheitlicher Freiwilligendienst:

Die drei großen Freiwilligendienste, FSJ, FÖJ und BFD, unterscheiden sich auf struktureller Ebene in vielen Punkten, vor Ort arbeiten aber oft Freiwillige aus verschiedenen Diensten in den gleichen Einsatzstellen.

FSJ und FÖJ sind sogenannte Jugendfreiwilligendienste und werden von den Ländern getragen. Freiwillige in diesen Diensten dürfen höchstens 26 Jahre alt sein. Der BFD ist der jüngste Freiwilligendienst und wird als Ersatz für den Zivildienst, seit die Wehrpflicht ausgesetzt ist, von der Bundesrepublik angeboten, die nur in dieser Form einen Freiwilligendienst anbieten kann. Einen BFD kann jede*r alle 5 Jahre leisten, es gibt keine Altersgrenze. In allen Diensten müssen die Freiwilligen eine bestimmte Anzahl von Seminartagen belegen, diese finden meist in einer festen Gruppe statt.

Für Interessierte und auch für Freiwillige sind die Unterschiede zwischen den Diensten auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Erst in den Einsatzstellen treten diese in Form von verschiedenen Seminaren, Mitbestimmungssystemen und Bezahlung auf.

Längerfristig muss es das Ziel sein, die Freiwilligendienste zu vereinheitlichen. Dabei sollte es sowohl Angebote für Jugendliche als auch für ältere Erwachsene geben. In der Zwischenzeit braucht es bessere Informationen zu den Diensten. Idealerweise in Form einer Internetseite, auf der Informationen zu allen Einsatzstellen, Diensten und Bewerbungsverfahren abrufbar sind.

Bezahlung:

Die Bezahlung der Freiwilligen, das sogenannte Taschengeld, wird von den Einsatzstellen übernommen und von Ländern/dem Bund subventioniert. Das Taschengeld ist auf 6% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gedeckelt, aktuell also auf 426€ pro Monat. Einsatzstellen können darüber hinaus z.B. Wohn- oder Verpflegungsgeld zahlen. Die meisten Freiwilligen verdienen aber deutlich unter 400€. Wenn vom Taschengeld neben Verpflegung auch noch Miete und Bahnticket finanziert werden sollen, dann kommen viele Freiwillige in Schwierigkeiten.

Für uns ist klar: einen Freiwilligendienst, auch außerhalb des Elternhauses muss jede*r leisten können. Ob jemand einen Freiwilligendienst leisten kann, darf nicht davon abhängen, ob die Eltern die Miete zahlen oder noch ein Nebenjob angenommen werden kann.

Das Taschengeld für Freiwillige muss auf das Niveau einer Grundsicherung erhöht werden. Außerdem müssen Freiwillige die Möglichkeit haben, kostenlos oder zumindest kostengünstig den ÖPNV zu nutzen. Dieser Punkt würde dann obsolet werden, wenn endlich das 365€-Ticket oder ein ticketfreier Nahverkehr eingeführt werden.

Mitbestimmung der Freiwilligen:

Sowohl im FSJ/FÖJ als auch im BFD gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Vertretung für die Freiwilligen. Dies funktioniert unterschiedlich gut:

Die Jugendfreiwilligendienste haben eine hierarchische Vertretungsstruktur ähnlich derer von Schüler*innenvertretungen (in den Seminargruppen werden Sprecher*innen gewählt, diese wählen wiederum Landessprecher*innen und im FÖJ auch Bundessprecher*innen). Dagegen findet die Wahl der BFD-Sprecher*innen jedes Jahr als Online-Wahl statt. Interessierte für das Amt können sich auf einer Website registrieren, einen Steckbrief erstellen und sich vorstellen. Wer an der Wahl teilnehmen will, muss sich registrieren, erhält eine Zugangsbestätigung und darf 4 Wochen später wählen.

Die Wahlbeteiligung ist diesem System entsprechend und lag im vergangenen Jahr bei unter 1%.

Freiwillige wissen selbst am besten, wo die Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten in ihren Diensten liegen. Um Freiwilligendienste konkret zu verbessern, braucht es die Mitbestimmung von Freiwilligen. Dass diese, wie im Bundesfreiwilligendienst, offensichtlich nicht erwünscht ist, ist nicht tragbar. Auch im Bundesfreiwilligendienst muss ein Delegiertenprinzip eingeführt werden, so wie es von den anderen Jugendfreiwilligendiensten vorgemacht wird.

Beschluss-PDF: