I6 Für ein progressives Staatsangehörigkeitsgesetz!

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Angenommen

Wir fordern:

§ 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) soll dahingehend ergänzt werden, dass ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erwirbt, wenn es auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren wird.

Begründung:

Das StAG in seiner jetzigen Form setzt voraus, dass zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss.

Diese sogenannte Regelung des „Recht des Blutes“ statt des „Recht des Bodens“ ist für die Bundesrepublik als Land im Herzen Europas nicht hinnehmbar, da unsere Gesellschaft sich seitdem die ersten sogenannten „Gastarbeiter“ in die Bundesrepublik geholt worden sind, zu einer Einwanderungsgesellschaft entwickelt hat.

Klassische Einwanderungsländer wie die USA handhaben die Frage nach der Staatsangehörigkeit per Geburt nach den Recht des Bodens d.h., wer auf dem Staatsgebiet geboren wird besitzt automatisch die entsprechende Staatsangehörigkeit.

Das Beharren auf der bisherigen Regelung führt in zu gesellschaftlich nicht hinnehmbaren Zuständen.

Die heutigen Enkel der sogenannten „Gastarbeiter“ immer noch keine Deutschen, sondern immer noch Türken, Portugiesen, Spanier, etc., sofern nicht irgendeine Person aus den Generationen davor durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Und das, obwohl es sich hier um Menschen handelt, die in der Bundesrepublik geboren worden sind, das deutsche Bildungssystem durchschritten haben und damit ebenso Mitbürger sind, wie jeder andere auch mit gleichem Lebenslauf. Und doch hat die „Debatte“ um Mezut Özil gezeigt, dass sie es bei Bedarf nicht mehr sind.

Beenden wir diesen Zustand und stellen wir uns der Realität, indem wir das StAG den realen Bedingungen in unserem Staat anpassen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä3 zum I6 1 UB Münster

S. 48 Streiche Zeile 1.

Abgelehnt Ä2 zum I6 4 KV Olpe

Ergänze in Zeile 4 nach „wird“: , und mindestens ein Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist.

Angenommen Ä1 zum I6 6 UB Märkischer Kreis

Ändere in Z.6f: “Türk*innen, Portugies*innen, Spanier*innen“

Text des Beschlusses:

 

§ 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) soll dahingehend ergänzt werden, dass ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erwirbt, wenn es auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren wird oder der Hauptwohnsitz mindestens eines Elternteils in Deutschland ist.

Beschluss-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen