LA7 Für eine tatsächliche Reduzierung der Klassengrößen und die Schaffung der dafür notwendigen Stellen

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Abgelehnt

Die Landtagsfraktion möge beschließen, dass sie sich für die Anpassung der Klassenfrequenzrichtwerte in allen Schulformen entsprechend der Forderungen von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen sowie die wirkliche Umsetzung der Teilung von Klassen bei mehr als 20 Schüler*innen und von Sek II-Kursen bei mehr als 15 Schüler*innen einsetzt. Weiterhin möge sie beschließen, dass die Schaffung der dafür notwendigen Stellen sowie die Entfristung der Zeitverträge bei Lehrkräften Ziel ihres bildungspolitischen Handelns sind.

Begründung:

Bemessungszahlen für die Klassengrößen, prekäre Arbeitsbedingungen und Qualität der Ausbildungssituationen von Schüler*innen sind unauflösbar miteinander verknüpft.

In der Realität können wir jedoch beobachten, dass die bereits zu hohen Richtwerte für Klassengrößen(Klassenfrequenzrichtwerte) durch Bandbreitenregelungen so verschärft werden, dass es zu Klassen mit wesentlich höheren Schüler*innenzahlen kommt. So ist der Klassenfrequenzrichtwert bei Hauptschulen zwar eine Schüler*innenzahl von 24, die Bandbreite liegt aber zwischen 18 bis 30 Schüler*innen. Am Berufskolleg liegt die Bandbreite bei 22 bis 31 Schüler*innen . Für Realschulen beträgt der Richtwert sogar 25 (Bandbreite 20 bis 29), an Gymnasien und Gesamtschulen bei 27 Schüler*innen in der Sekundarstufe I.

Und obwohl allerorts die Rede vom Lehrermangel ist, werden die wenigsten Vertretungsverträge entfristet. Diese Lehrer leben von Monat zu Monat, von Tag zu Tag. Ihre Arbeitsbedingungen haben unweigerlich Auswirkungen auf die Möglichkeiten ihres pädagogischen und didaktischen Handelns, obwohl wir wissen das Kontinuität und Beziehung wichtige Eckpfeiler für die Bildung unser Kinder und Auszubildenden sind.

Die Schüler*innen haben ein Recht auf kleine Klassen und belastbare Beziehung. Die befristet angestellten, oft jungen Lehrer*innen haben ein Anrecht auf sichere und planbare Lebensläufe sowie berufliche Perspektiven, die pädagogische Arbeit unterstützen und nicht unterminieren.

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen