F7 [zurückgezogen] Gewaltschutz von Frauen und Mädchen – Frauenhäuser auskömmlich und nachhaltig finanzieren

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Status:
Zurückgezogen

Die Zahl der Fälle von Gewalt an und Missbrauch von Frauen und Mädchen nimmt zu. Ein Trend, der sich seit Jahren fortsetzt. Diese Situation macht die Notwendigkeit von Unterstützungs- und Beratungsangeboten sowie von Schutzräumen für Betroffene umso wichtiger.

Bis heute besteht jedoch ein regelrechter Flickenteppich der Finanzierung von Frauenhäusern und bestehende Förderungen des Landes decken in der Regel nur einen Bruchteil der entstehenden Personal- und Betriebskosten. Mehr noch sind der Förderung auch formelle Grenzen, etwa für die Zahl förderfähiger Einrichtungen insgesamt oder für die geförderten Personalstellen einzelner Einrichtungen gesetzt.

Dies hat zur Folge, dass nicht nur keine ausreichende Finanzierung bestehender Einrichtungen gegeben ist, sondern auch, dass die Verfügbarkeit von Schutzräumen für von Gewalt und Missbrauch betroffenen Frauen und Mädchen dem tatsächlichen Bedarf keinesfalls decken kann.

Letztendlich bedarf es für eine auskömmliche Finanzierung der Einrichtungen des Gewaltschutzes endlich auch eindeutige Absprachen und Zuständigkeitsverteilungen zwischen Land, Bund, Kreisen sowie den Städten und Gemeinden.

Noch immer kommt es täglich vor, dass Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen sind, auf der Suche nach Schutz abgewiesen werden müssen. Weil kein Platz frei ist. Oder weil die Finanzierung nicht gesichert ist, weil z.B. der Leistungsbezug nicht geklärt ist, die Frau zu viele Kinder hat oder weil sie behindert ist und die Häuser nicht barrierefrei sind.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland dazu, bedarfsgerechte Hilfsangebote zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen bereitzustellen, die selbstverständlich kostendeckend finanziert sein müssen. Von einem bedarfsgerechten Hilfsangebot, wie in der Istanbul Konvention vorgesehen, sind wir noch weit entfernt. Die bisherigen Bemühungen wirken angesichts der Pandemie und den sich zuspitzenden Situationen in den Familien wie ein Tropfen auf den heißen Stein.

Bestehende Einrichtungen sind nicht kostendeckend finanziert, obwohl sie mit ihren Aufgaben zur Daseinsvorsorge zählen sollen. Spendenakquise und Verwaltungsarbeiten für Fördernachweise der zahlreichen Projektförderungen binden wertvolle Zeitressourcen, die für die Arbeit in der Beratung fehlen. Hier braucht es endlich eine Kehrtwende und einen Systemwechsel in der Finanzierung des Gewaltschutzes. Wir treten langfristig für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe auf Bundesebene ein, um den Systemwechsel zu vollziehen.

Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, den Flickenteppich der Finanzierung von Frauenhäusern zu beseitigen und endlich eine auskömmliche Finanzausstattung sicherzustellen.

Daher fordern wir:

  • Die Landesregierung auf, die Finanzierung von Frauenhäusern auf eine nachhaltige und auskömmliche Basis zu stellen und zu gewährleisten, dass ein fortlaufender Betrieb der Einrichtungen möglich ist.
  • Den bedarfsgerechten Ausbau von Kapazitäten für den Gewaltschutz von Frauen zu unterstützen und bestehende (rechtliche) Hürden, die dem im Weg stehen, zu beseitigen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf bisher unterversorgte Regionen NRWs zu legen.
  • Unterstützungs-, Präventions- und Beratungsangebote finanziell stärker zu unterstützen, damit diese umfassend und in ausreichendem Maße bereitgestellt werden können. Hierzu zählt insbesondere auch die Unterstützung bei Personalkosten.

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