S3 Gleichberechtigte Elternschaft fördern

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Status:
Angenommen

Von wirklicher Gleichstellung sind wir in Deutschland immer noch weit entfernt. Dazu trägt auch unsere aktuelle Familienpolitik bei. Das 2007 eingeführte Elterngeld hat weniger für eine paritätische Aufteilung der Erziehungszeiten gesorgt, als vielmehr das Stichwort der „Vätermonate“ geprägt. Weitere Faktoren wie das abzulehnende Ehegatt*innensplitting verstärken diesen Effekt.

Kurz und knapp – Situation 2020

Gerade in Partner*innenschaften mit Kind(ern) fallen auch vermeintlich progressive Eltern in konservative Rollenbilder zurück. Frauen* nehmen öfter und länger Elternzeit und/oder arbeiten länger in Teilzeit. Zusätzlich übernehmen sie einen Großteil der unbezahlten Care-Arbeit. Männer* arbeiten nach der Geburt des ersten Kindes dagegen oft noch mehr als vorher (ca. 94 % der Väter arbeiten Vollzeit, unter kinderlosen Männern* sind es ca. 88 %). Zwar nehmen inzwischen rund 37 % der Väter eine Elternzeit (Stand Jahr 2016), jedoch beziehen sie deutlich weniger lange Elterngeld (ca. 3,7 Monate im Vergleich zu 13,8 bei Frauen* für ab 2015 geborene Kinder) und betreuen das/die Kind(er) seltener allein Zuhause. Diese Ausgangssituation wird von vielen Faktoren beeinflusst, seien es der Gender Pay Gap, die mangelnde Kinderbetreuung oder die oft mit der Geburt von Kindern einhergehenden Einkommenseinbußen (größere Wohnung, Ausstattung etc.). Viele Eltern entscheiden sich daher – oft aus finanziellen, aber auch karrieretechnischen Gründen – dafür, dass der Mann* in Vollzeit weiterarbeitet und die Frau* in Teilzeit geht bzw. in den Monaten nach der Geburt gar keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Unser Ziel: Parität!

Diese Ausgangssituation ist für uns nicht haltbar. Unser langfristiges Ziel ist es, dass Eltern sich die Erziehungsarbeit gleichberechtigt aufteilen. Finanzielle und karrieretechnische Gründe sollen für die Entscheidung wer wann und wie lange Erziehungsarbeit übernimmt, nicht mehr oder wenigstens kaum noch ins Gewicht fallen. Dazu wollen wir durch eine aktive Familienpolitik, insbesondere durch eine Reform des Elterngelds, entsprechende Anreize setzen.

Wir setzen uns für eine Neuregelung der Elternschutzzeit ein. Die Regelungen für den sogenannten Mutterschutz von Schwangeren sollen dazu für die Zeit nach der Geburt auf den*die Partner*in übertragen werden. Schwangere dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Der Elternschutz soll bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes gelten. Dies beugt nicht nur geschlechterbezogener Diskriminierung am Arbeitsmarkt vor, es gibt den Eltern auch die Möglichkeit, sich gemeinsam auf die neue Familiensituation einzustellen.

Reform des Elterngelds

Wir wollen auch das Elterngeld reformieren. Es beträgt derzeit zwischen 300 und 1800 Euro gemessen am vor der Elternzeit erwirtschafteten Einkommen des*der beziehenden Partner*in. Wer soll aber von 300 Euro in Zeiten steigender Mieten und anderer Kosten leben können? Wertschätzung für die geleistete Arbeit, die Kinderbetreuung zuhause, sieht anders aus. Es gilt die Mindesthöhe des Elterngeldes sachgerecht zu ermitteln. Denkbar ist eine Orientierung am derzeitigen Bezugsdurchschnitt von rund 740 Euro.

Um einen Anreiz für die paritätische Aufteilung der Elternzeit zu setzen und finanzielle Rechenspiele zu vermeiden, soll das jeweils zu beziehende Elterngeld 100 % des vorherigen Nettoeinkommens (Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Elternzeit) der Bezugsperson betragen, jedoch die Mindesthöhe nicht unterschreiten (s.o.). Übersteigt das Nettoeinkommen der Bezugsperson das durchschnittliche Nettoeinkommen der in Vollzeit tätigen Arbeitnehmer*innen (2019: ca. 2079 Euro, statista), reduziert sich der Satz von 100 % ab Erreichen des durchschnittlichen Nettoeinkommens auf bis zu 0%. Die maximale Höhe des Elterngelds soll sachgerecht ermittelt werden. Elterngeld muss bis zu 24 Monate gezahlt werden, im Falle, dass die Elternteile jeweils mindestens 9 Monate genutzt haben. Letzteres darf nicht für Alleinerziehende gelten.

Die gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit soll besonders gefördert werden. Nehmen Eltern zu gleichen Teilen Elternzeit, soll dies mit einem Bonus in Form von Geld honoriert werden. Dieser Bonus soll sich weiter abschwächen, je weniger die Elternzeit zu gleichen Teilen genommen wird. So erhalten beispielsweise Eltern, die beide sieben Monate Elternzeit nehmen, 100 % vom Bonus, Eltern, die neun und fünf Monate Elternzeit nehmen entsprechend weniger und Eltern, die sich die Elternzeit gar nicht aufteilen, keinen Bonus.

Der sogenannte Partnerschafts-Bonus soll weiter ausgebaut werden. Dazu gehört eine Verlängerung des Partnerschaftsbonus von derzeit vier Monaten auf sechs Monate, wenn beide Eltern ihre Arbeitszeit über mindestens sechs Monate reduzieren.

Für Alleinerziehende soll die wöchentliche Arbeitszeit für den Bezug des Partnerschafts-Bonus von bisher 25 Stunden auf 20 Stunden abgesenkt werden.

Bezugsberechtigt müssen alle in Deutschland wohnhaften Personen sein, unabhängig von der Art des vor der Geburt bezogenen regelmäßigen Einkommens und der Größe des Betriebes in dem ggf. gearbeitet wurde. So müssen beispielsweise auch Empfänger*innen von Arbeitslosengeld oder Rente Elterngeld beziehen, ohne dass dies in Zukunft auf die jeweilige Sozial- bzw. Versicherungsleistung angerechnet wird.

Reform der Elternzeit

Die Elternzeit bietet Eltern eine Freistellung von der Arbeit für bis zu 3 Jahre pro Elternteil, mit einem Rückkehrrecht an den gleichen oder einen ähnlichen Arbeitsplatz im selben Unternehmen. Auch hier sehen wir Reformbedarf. Wir fordern: Ein Rückkehrrecht auf eine gleichwertige Arbeitsstelle nach der Entnahme der Elternzeiten muss während des gesamten Entnahmezeitraums gewährleistet werden. Es dürfen keine Einschränkungen durch vorherige Elternzeiten entstehen. Für jedes Kind muss dieselbe Elternzeit zur Verfügung stehen. Für Adoptivkinder und Pflegekinder in Dauerpflege muss das Modell analog gelten. Bei Mehrlingen erhalten die Elternteile die Möglichkeit, die Elternzeit um zusätzliche Monate zu verlängern. Des weiteren gilt im Falle einer Frühgeburt die Versorgung im Krankenhaus als exklusiv anzusehen und muss zusätzlich zu den 18 Monaten geleistet werden. In Fällen von Elternteilen mit Besuchsrecht kann das paritätische Modell angewendet werden. Eine Einzelfallanalyse wird hier nötig sein, die vom jeweiligen Fachamt ausgeführt werden muss.

Abschaffung des Ehegatt*innensplittings

Wir bleiben dabei: Das Ehegatt*innensplitting muss weg. Stattdessen müssen insbesondere Familien steuerlich entlastet werden.

Text des Beschlusses:

Von wirklicher Gleichstellung sind wir in Deutschland immer noch weit entfernt. Dazu trägt auch unsere aktuelle Familienpolitik bei. Das 2007 eingeführte Elterngeld hat weniger für eine paritätische Aufteilung der Erziehungszeiten gesorgt, als vielmehr das Stichwort der „Vätermonate“ geprägt. Weitere Faktoren wie das abzulehnende Ehegatt*innensplitting verstärken diesen Effekt.

Kurz und knapp – Situation 2020

Gerade in Partner*innenschaften mit Kind(ern) fallen auch vermeintlich progressive Eltern in konservative Rollenbilder zurück. Frauen* nehmen öfter und länger Elternzeit und/oder arbeiten länger in Teilzeit. Zusätzlich übernehmen sie einen Großteil der unbezahlten Care-Arbeit. Männer* arbeiten nach der Geburt des ersten Kindes dagegen oft noch mehr als vorher (ca. 94 % der Väter arbeiten Vollzeit, unter kinderlosen Männern* sind es ca. 88 %). Zwar nehmen inzwischen rund 37 % der Väter eine Elternzeit (Stand Jahr 2016), jedoch beziehen sie deutlich weniger lange Elterngeld (ca. 3,7 Monate im Vergleich zu 13,8 bei Frauen* für ab 2015 geborene Kinder) und betreuen das/die Kind(er) seltener allein Zuhause. Diese Ausgangssituation wird von vielen Faktoren beeinflusst, seien es der Gender Pay Gap, die mangelnde Kinderbetreuung oder die oft mit der Geburt von Kindern einhergehenden Einkommenseinbußen (größere Wohnung, Ausstattung etc.). Viele Eltern entscheiden sich daher – oft aus finanziellen, aber auch karrieretechnischen Gründen – dafür, dass der Mann* in Vollzeit weiterarbeitet und die Frau* in Teilzeit geht bzw. in den Monaten nach der Geburt gar keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Unser Ziel: Parität!

Diese Ausgangssituation ist für uns nicht haltbar. Unser langfristiges Ziel ist es, dass Eltern sich die Erziehungsarbeit gleichberechtigt aufteilen. Finanzielle und karrieretechnische Gründe sollen für die Entscheidung wer wann und wie lange Erziehungsarbeit übernimmt, nicht mehr oder wenigstens kaum noch ins Gewicht fallen. Dazu wollen wir durch eine aktive Familienpolitik, insbesondere durch eine Reform des Elterngelds, entsprechende Anreize setzen.

Wir setzen uns für eine Neuregelung der Elternschutzzeit ein. Die Regelungen für den sogenannten Mutterschutz von Schwangeren sollen dazu für die Zeit nach der Geburt auf den*die Partner*in übertragen werden. Schwangere dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Der Elternschutz soll bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes gelten. Dies beugt nicht nur geschlechterbezogener Diskriminierung am Arbeitsmarkt vor, es gibt den Eltern auch die Möglichkeit, sich gemeinsam auf die neue Familiensituation einzustellen.

Reform des Elterngelds

Wir wollen auch das Elterngeld reformieren. Es beträgt derzeit zwischen 300 und 1800 Euro gemessen am vor der Elternzeit erwirtschafteten Einkommen des*der beziehenden Partner*in. Wer soll aber von 300 Euro in Zeiten steigender Mieten und anderer Kosten leben können? Wertschätzung für die geleistete Arbeit, die Kinderbetreuung zuhause, sieht anders aus. Es gilt die Mindesthöhe des Elterngeldes sachgerecht zu ermitteln. Denkbar ist eine Orientierung am derzeitigen Bezugsdurchschnitt von rund 740 Euro.

Um einen Anreiz für die paritätische Aufteilung der Elternzeit zu setzen und finanzielle Rechenspiele zu vermeiden, soll das jeweils zu beziehende Elterngeld 100 % des vorherigen Nettoeinkommens (Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Elternzeit) der Bezugsperson betragen, jedoch die Mindesthöhe nicht unterschreiten (s.o.). Übersteigt das Nettoeinkommen der Bezugsperson das durchschnittliche Nettoeinkommen der in Vollzeit tätigen Arbeitnehmer*innen (2019: ca. 2079 Euro, statista), reduziert sich der Satz von 100 % ab Erreichen des durchschnittlichen Nettoeinkommens auf bis zu 0%. Die maximale Höhe des Elterngelds soll sachgerecht ermittelt werden. Elterngeld muss bis zu 24 Monate gezahlt werden, im Falle, dass die Elternteile jeweils mindestens 9 Monate genutzt haben. Letzteres darf nicht für Alleinerziehende gelten.

Die gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit soll besonders gefördert werden. Nehmen Eltern zu gleichen Teilen Elternzeit, soll dies mit einem Bonus in Form von Geld honoriert werden. Dieser Bonus soll sich weiter abschwächen, je weniger die Elternzeit zu gleichen Teilen genommen wird. So erhalten beispielsweise Eltern, die beide sieben Monate Elternzeit nehmen, 100 % vom Bonus, Eltern, die neun und fünf Monate Elternzeit nehmen entsprechend weniger und Eltern, die sich die Elternzeit gar nicht aufteilen, keinen Bonus.

Der sogenannte Partnerschafts-Bonus soll weiter ausgebaut werden. Dazu gehört eine Verlängerung des Partnerschaftsbonus von derzeit vier Monaten auf sechs Monate, wenn beide Eltern ihre Arbeitszeit über mindestens sechs Monate reduzieren.

Für Alleinerziehende soll die wöchentliche Arbeitszeit für den Bezug des Partnerschafts-Bonus von bisher 25 Stunden auf 20 Stunden abgesenkt werden.

Bezugsberechtigt müssen alle in Deutschland wohnhaften Personen sein, unabhängig von der Art des vor der Geburt bezogenen regelmäßigen Einkommens und der Größe des Betriebes in dem ggf. gearbeitet wurde. So müssen beispielsweise auch Empfänger*innen von Arbeitslosengeld oder Rente Elterngeld beziehen, ohne dass dies in Zukunft auf die jeweilige Sozial- bzw. Versicherungsleistung angerechnet wird.

Reform der Elternzeit

Die Elternzeit bietet Eltern eine Freistellung von der Arbeit für bis zu 3 Jahre pro Elternteil, mit einem Rückkehrrecht an den gleichen oder einen ähnlichen Arbeitsplatz im selben Unternehmen. Auch hier sehen wir Reformbedarf. Wir fordern: Ein Rückkehrrecht auf eine gleichwertige Arbeitsstelle nach der Entnahme der Elternzeiten muss während des gesamten Entnahmezeitraums gewährleistet werden. Es dürfen keine Einschränkungen durch vorherige Elternzeiten entstehen. Für jedes Kind muss dieselbe Elternzeit zur Verfügung stehen. Für Adoptivkinder und Pflegekinder in Dauerpflege muss das Modell analog gelten. Bei Mehrlingen erhalten die Elternteile die Möglichkeit, die Elternzeit um zusätzliche Monate zu verlängern. Des weiteren gilt im Falle einer Frühgeburt die Versorgung im Krankenhaus als exklusiv anzusehen und muss zusätzlich zu den 18 Monaten geleistet werden. In Fällen von Elternteilen mit Besuchsrecht kann das paritätische Modell angewendet werden. Eine Einzelfallanalyse wird hier nötig sein, die vom jeweiligen Fachamt ausgeführt werden muss.

Abschaffung des Ehegatt*innensplittings

Wir bleiben dabei: Das Ehegatt*innensplitting muss weg. Stattdessen müssen insbesondere Familien steuerlich entlastet werden.

Beschluss-PDF:

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