S5 Grundbedürfnisse nicht kapitalistisch ausschlachten

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Status:
Zurückgezogen

Jede Raststätte und jeder Gastronomiebetrieb im öffentlichen Raum (z.B. Bahnhöfe) muss kostenfreie Toiletten bereitstellen. Das bedeutet, dass Toilettenanbieter auch keine Wertbons in Höhe des eingezahlten Betrages ausgeben dürfen, sondern, dass die Toilette tatsächlich kostenlos sein muss, eventuelle Spenden müssen freiwillig gegeben werden und dürfen kein Kriterium für die Benutzung sein.

Überweisungs-PDF:

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