S7 Homöopathie raus aus der Kasse!

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Status:
Angenommen

Aktuell werden homöopathische Behandlungen von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jedoch haben homöopathische Mittel, die klar von Mitteln der Naturheilkunde abzugrenzen sind, keine Wirkung, die über den Placebo-Effekt hinausgeht.

Dieser wissenschaftliche Fakt wird von den Krankenkassen auch nicht abgestritten, jedoch erfreuen sich homöopathische Behandlungen einer Beliebtheit, so dass viele Krankenkassen diese Leistungen trotzdem übernehmen, da sie sich erhoffen, somit mehr Beitragszahler*innen für sich gewinnen zu können.

Ebenso erwirtschaften dadurch die Konzerne, die homöopathische Mittel herstellen, große Gewinne mit unwissenschaftlichen Aussagen und Versprechungen.

Ein solcher Zustand ist für uns untragbar, da es viele andere und tatsächlich wirksame Leistungen gibt, die eben nicht übernommen werden.

Dazu zählen zum Beispiel Brillen, die erst ab einer außerordentlich starken Sehschwäche übernommen werden, so dass viele Beitragszahler*innen für ihre Brillen selber aufkommen müssen. Ein weiterer Fall sind nicht-übernommene Therapien für Menschen mit schweren Behinderungen.

Wir lehnen daher die Übernahme jeglicher homöopathischer Behandlungen von gesetzlichen Krankenkassen ab.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä1 zum S7 10 UB Essen Ergänze nach Z. 10: „Gleichzeitig ist die Anamnese bei homöopathischer Behandlung durch Selektivverträge der Krankenkassen auch für Ärzte selbst viel lukrativer.“
Beschluss: Homöopathie raus aus der Kasse!
Text des Beschlusses:

Aktuell werden homöopathische Behandlungen von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jedoch haben homöopathische Mittel, die klar von Mitteln der Naturheilkunde abzugrenzen sind, keine Wirkung, die über den Placebo-Effekt hinausgeht.

Dieser wissenschaftliche Fakt wird von den Krankenkassen auch nicht abgestritten, jedoch erfreuen sich homöopathische Behandlungen einer Beliebtheit, so dass viele Krankenkassen diese Leistungen trotzdem übernehmen, da sie sich erhoffen, somit mehr Beitragszahler*innen für sich gewinnen zu können.

Ebenso erwirtschaften dadurch die Konzerne, die homöopathische Mittel herstellen, große Gewinne mit unwissenschaftlichen Aussagen und Versprechungen.

Ein solcher Zustand ist für uns untragbar, da es viele andere und tatsächlich wirksame Leistungen gibt, die eben nicht übernommen werden. Gleichzeitig ist die Anamnese bei homöopathischer Behandlung durch Selektivverträge der Krankenkassen auch für Ärzte selbst viel lukrativer.

Dazu zählen zum Beispiel Brillen, die erst ab einer außerordentlich starken Sehschwäche übernommen werden, so dass viele Beitragszahler*innen für ihre Brillen selber aufkommen müssen. Ein weiterer Fall sind nicht-übernommene Therapien für Menschen mit schweren Behinderungen.

Zudem lastet auf medizinischem Personal ein immer größer werdender Kostendruck, der, ebenso wie die steigende Arbeitsverdichtung, in erster Linie den Patient*innen schadet. Freiwerdende Mittel sollten deshalb auch für den Ausbau einer patient*innenorientierten medizinischen Betreuung zur Verfügung gestellt werden.

Wir lehnen daher die Übernahme jeglicher homöopathischer Behandlungen von gesetzlichen Krankenkassen ab.

Beschluss-PDF:

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